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Weststürme in Betracht, welche alljährlich in den bereits geplänterten Beständen bedeutende
Würfe veranlassen. Im Jahre 1885 wurden durch einen von Ost kommenden Cyclon
in den Wiznitzer-Storozynetzer und Radantzer Bezirken mehrere Tausende Hektar Wald-
flächen geworfen. Nächst den Windbruchschäden sind alljährlich nicht unbedeutende
Brandschäden zu verzeichnen, deren Ursprung theils der Nachlässigkeit der Waldarbeiter
und Hirten, theils der Rodungssucht der bäuerlichen Bevölkerung zuzuschreiben ist.
Ungeachtet der Fichteuborkeukäser und seine verwandten Arten in den Forsten
allenthalben und in nicht unbedeutender Menge anzutreffen sind, ist bisher eine Borken-
käfer-Calamität in größerem Umfange nicht vorgekommen. Der rapide Temperaturwechsel
zur Zeit der Flugperioden und die niederen Temperaturen zu Beginn des Frühjahrs
scheinen eine gefahrdrohende Vermehrung des Borkenkäfers zu verhindern. Nächst dem
Fichtenborkenkäfer hat der Tannenborkenkäfer eine ziemliche Verbreitung im Lande erlangt
und ist derselbe in den zu intensiv geplänterten Mischbeständen der Buche und Tanne
häufig anzutreffen. Die Ausbreitung desselben wird jedoch durch rasche Ausnützung der
von ihm angegriffenen Stämme stets verhindert.
Der größte Feind der Wälder hierzulande ist leider der Mensch selbst. Von Forst -
sreveln haben die Forste nur in jenen Orten des Landes zu leiden, wo kein Gemeinde-
und Rusticalwaldbesitz vorhanden ist. Dagegen wird der Bestand der Privatforste von den
Eigenthümern durch die forstwidrige Ausnützung derselben, durch übermäßige Ausübung
der Viehweide und durch das Roden stark gefährdet und ist, um der Walddevastatiou
Einhalt zu thun, angeordnet worden, daß 5.841 Hektar devastirte Waldflächen künstlich
aufzuforsten seien, ebenso sind für 56.514 Hektar Waldflächen behördliche Vorkehrungen
und Anordnungen zur Hintanhaltung ihrer weiteren Verwüstung erlassen worden.
Hinsichtlich der Bewirthschaftung der Waldungen ist noch zu erwähnen, daß bei der
Erwerbung der Bukowina durch Österreich eine Beaufsichtigung der Wälder nicht statt-
gefunden hat. Erst im Jahre 1786 wurde für die Forste der Bukowina und namentlich für
die des Religionsfondes ein eigenes Aufsichtsorgan bestellt. Das Militärärar, welches die
Herrschaft Radautz iu Pachtung hielt, folgte 1792 mit der Anstellung eines Oberförsters,
dreier Förster und dreier Forstknechte für die Überwachung der Forste und legte damit den
Grund zur Einführung einer geregelten Wirthschaftsführung im Walde. Allmälig wurde
dasForstpersouale auf den fondsherrschastlichen und den vom Staatsgestüte gepachteten, zur
Herrschaft Radautz gehörigen Waldungen vermehrt. Bis zum Jahre 1818 fiel es dagegen
keinem Privatwaldbesitzer ein, für die Bewirthschaftung und den Schutz seiner Wälder ein
nur einigermaßen befähigtes Forstpersonale zu bestellen. Die Bestellung von Privatförstern
und Waldhegern erfolgte erst über Anordnung der politischen Behörde in den Jahren 1818
und 1823; auch wurde jetzt auf die Waldvermessung und Schlageintheilung gedrungen,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Volume 20
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bukowina
- Volume
- 20
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1899
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.14 x 21.77 cm
- Pages
- 546
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch