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die Truppen der ungarländischen Partes anführte. Der letztere ist nicht nur ein
militärischer, sondern auch ein politischer Würdenträger, gleichsam Gouverneur der Partes.
Unter den Hofwürdenträgern steht der Oberhofmeister voran, der den fürstlichen
Hoshalt zu überwachen hatte. Dann kamen der Hof-Obercapi tän uud Vicecapitän,
welche die Leibwache (ihrer Kleidung nach rothe und blaue Trabanten) befehligten und
die fürstliche Person sowie den Hof bewachten. Ein Amt ersten Ranges war auch das des
Oberkämmerers , der die Hauscasse und Rechnungen des Fürsten verwaltete, die
Kosten der Hofhaltung bezahlte und auch Chef der Hofregistratur war. Weitere innere
Hofchargen waren: der Erztruchfeß, Obertruchfeß, Obermundschenk, Ober-
eredenzer und Oberküchenmeister, die für Tafel und Küche des Fürsten sorgten.
Dem inneren Hofpersonal gehörten auch die Hofdiener an, das heißt die Edelknaben, die
den Dienst um die Person des Fürsten besorgten. Unter den äußeren Hofchargen waren die
hervorragendsten: der Oberstallmeister, Oberquartiermeister und Oberjäger-
meister. Von großem Einflüsse waren auch einzelne Hofgeistliche, welche die Fürsten
nicht nur in religiös-sittlicher, sondern oft auch in politischer Hinsicht lenkten.
Die Comitate wurden durch Ober- und Vicegespäne, dann Stuhlrichter, das
magyarische Land durch Ober- und Vicecapitäne, die Szökler und sächsischen Stühle
durch Ober- und Vicekönigsrichter verwaltet; die Stuhlrichter hießen bei den
Szeklern clullö. Die Rechtsprechung lag dazu berufenen Gerichtshöfen ob (Filialstuhl,
Vicestuhl, Hauptstuhl, Hauptversammlung), in den Städten dem Rath. Obere Instanz
war die königliche Tafel, bei Majestätsverbrechen und in größeren Processen der
Reichstag selbst.
Zur Vertretung des Landes nach anßen bestellten Fürst und Landtag Gesandte.
Ständige Gesandte hielt Siebenbürgen an den fremden Höfen nicht, gelegentliche
aber erschienen häufig genug, namentlich bei der Pforte in Konstantinopel, wo die
siebenbürgischen Gesandten ein ständiges Haus (das sogenannte Siebenbürger Haus)
hatten. Oft gehen Gesandte nach Wien, Prag, Krakau, zu den beiden walachischen
Wojwoden, zum Ofner Pascha, an die italienischen Höfe, nach Frankreich, Schweden u. s. w.
Nach der Vertreibung der Türken aus Ungarn hört der historische Beruf der Selbständigkeit
Siebenbürgens auf, und es gelangt unter die Herrschaft des ungarischen Königreichs des
Hauses Habsburg. Es wird zwar nicht unmittelbar an Ungarn zurückgegliedert, tritt
jedoch anch als besondere Provinz in Verbindung mit dem Mutterlande, kraft des alten
Rechtes der heiligen ungarischen Krone. Dieses Rechtsverhältniß fixireu die siebenbürgischen
Stände mit Kaiser Leopold als König von Ungarn in dem Leopoldinischen Diplom.
Die Gubernialepoche. — Das am 4. December 1691 verkündete Leo-
poldinische Diplom (l^eopvläinum äiploinn) wurde die gesetzliche Grundlage einer
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Volume 23
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (7)
- Volume
- 23
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.13 x 23.25 cm
- Pages
- 622
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch