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und Äbran. Jedes dieser Geschlechter theilte sich in vier Zweige, deren es also vierund-
zwanzig gab. In den einzelnen Gemeinden wurden die beiden Hauptämter, dasLieutenants -
uud Richteramt, noch im XVl. Jahrhundert von diesen Geschlechtern und Zweigen
abwechselnd bekleidet. Das Oberhaupt der Szekler war der Szekler-Gespan, der
stets vom König ernannt wurde. Diese Stellung war später mit dem Amte des Wojwoden
vereinigt. Der letzte Wojwode war Johann von Zäpolya, das Andenken des Szekler-
Gespans jedoch blieb auch im Titel der Fürsten und der ungarischen Könige gewahrt. In
seinen Wirkungskreis theilten sich dann der ernannte Obercapi tän und der gewählte
Oberkönigsrichter.
Von Zeit zu Zeit wurde, erst durch den Szekler-Gespan, später durch den Ober-
capitän und den Oberkönigsrichter, stuhlweise eine sogenannte Lustra vorgenommen. Sie
bestand darin, daß die Szekler ans Grund der Zweige und Geschlechter nach Vermögens-
stand und Kriegsbereitschaft genau lustrirt, das heißt zusammengeschrieben wurden. Durch
diese Zusammenschreibung gingen infolge der wechselnden Vermögensverhältnisse auch im
Stande der drei Classen Wandlungen vor sich. Die seit der letzten Lustra Verarmten
wurden nämlich um eine Stufe tiefer eingestellt, also ans Lofös gemeine Szekler, dagegen
rückten die im Wohlstand Gestiegenen aus gemeinen Szeklern zn Lösös vor.
Die Militärpflicht der Szekler betraf in erster Linie die Bewachung der östlichen
Grenze. Wurde der Krieg im Innern des Landes oder gegen einen Feind aus dem Osten
und Norden geführt, dann hatte jeder waffenfähige Szekler ins Feld zu rücken und den
ganzen Feldzug dnrchzudienen. Einen Monat dienten sie auf eigene, darüber hinaus auf
königliche Kosten. Die kriegerische Tapferkeit der Szekler war zu allen Zeiten hochberühmt.
Nach Bonfinins, dem Geschichtsschreiber des Königs Matthias, „ist dieses Volk im
Kriege überaus rauh und auf keine Weise zu bändigen". Leopold I. nennt die Szekler in
seinem Diplom direct den kriegerischesten Menschenschlag.
Als freie und adelige Nation zahlten die Szekler keinerlei Steuer, die Ochsensteuer
ausgenommen. Diese bestand darin, daß dem König bei seiner Krönung, Eheschließung und
der Geburt seines ersten Sohnes von je sechs Ochsen ein Stück abgegeben wurde.
Unter den gesetzlichen Nationen Siebenbürgens standen die Szekler an zweiter
Stelle. Als solche nahmen sie nicht nur an der gemeinsamen Versammlung der „drei
Nationen" Theil, sondern durfteu auch besondere Nationalversammlungen abhalten. Der
Besitz vererbte sich bei den Szeklern auf den Sohn. War kein Sohn als Erbe vorhanden,
so erbte im Sinne einer juristischen Fiction die Tochter, als Sohn-Tochter
unter ihren Kindern jedoch trat wieder das Sohneserbe ein. Starb die Familie aus,
so fiel ihr Besitz den Nachbarn zu. Verlor Jemand wegen Untreue sein Besitzthum, so kam
es nicht an den Fisens, sondern an seine Verwandten.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Volume 23
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (7)
- Volume
- 23
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.13 x 23.25 cm
- Pages
- 622
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch