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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Band 23
Seite - 267 -
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267 und Äbran. Jedes dieser Geschlechter theilte sich in vier Zweige, deren es also vierund- zwanzig gab. In den einzelnen Gemeinden wurden die beiden Hauptämter, dasLieutenants - uud Richteramt, noch im XVl. Jahrhundert von diesen Geschlechtern und Zweigen abwechselnd bekleidet. Das Oberhaupt der Szekler war der Szekler-Gespan, der stets vom König ernannt wurde. Diese Stellung war später mit dem Amte des Wojwoden vereinigt. Der letzte Wojwode war Johann von Zäpolya, das Andenken des Szekler- Gespans jedoch blieb auch im Titel der Fürsten und der ungarischen Könige gewahrt. In seinen Wirkungskreis theilten sich dann der ernannte Obercapi tän und der gewählte Oberkönigsrichter. Von Zeit zu Zeit wurde, erst durch den Szekler-Gespan, später durch den Ober- capitän und den Oberkönigsrichter, stuhlweise eine sogenannte Lustra vorgenommen. Sie bestand darin, daß die Szekler ans Grund der Zweige und Geschlechter nach Vermögens- stand und Kriegsbereitschaft genau lustrirt, das heißt zusammengeschrieben wurden. Durch diese Zusammenschreibung gingen infolge der wechselnden Vermögensverhältnisse auch im Stande der drei Classen Wandlungen vor sich. Die seit der letzten Lustra Verarmten wurden nämlich um eine Stufe tiefer eingestellt, also ans Lofös gemeine Szekler, dagegen rückten die im Wohlstand Gestiegenen aus gemeinen Szeklern zn Lösös vor. Die Militärpflicht der Szekler betraf in erster Linie die Bewachung der östlichen Grenze. Wurde der Krieg im Innern des Landes oder gegen einen Feind aus dem Osten und Norden geführt, dann hatte jeder waffenfähige Szekler ins Feld zu rücken und den ganzen Feldzug dnrchzudienen. Einen Monat dienten sie auf eigene, darüber hinaus auf königliche Kosten. Die kriegerische Tapferkeit der Szekler war zu allen Zeiten hochberühmt. Nach Bonfinins, dem Geschichtsschreiber des Königs Matthias, „ist dieses Volk im Kriege überaus rauh und auf keine Weise zu bändigen". Leopold I. nennt die Szekler in seinem Diplom direct den kriegerischesten Menschenschlag. Als freie und adelige Nation zahlten die Szekler keinerlei Steuer, die Ochsensteuer ausgenommen. Diese bestand darin, daß dem König bei seiner Krönung, Eheschließung und der Geburt seines ersten Sohnes von je sechs Ochsen ein Stück abgegeben wurde. Unter den gesetzlichen Nationen Siebenbürgens standen die Szekler an zweiter Stelle. Als solche nahmen sie nicht nur an der gemeinsamen Versammlung der „drei Nationen" Theil, sondern durfteu auch besondere Nationalversammlungen abhalten. Der Besitz vererbte sich bei den Szeklern auf den Sohn. War kein Sohn als Erbe vorhanden, so erbte im Sinne einer juristischen Fiction die Tochter, als Sohn-Tochter unter ihren Kindern jedoch trat wieder das Sohneserbe ein. Starb die Familie aus, so fiel ihr Besitz den Nachbarn zu. Verlor Jemand wegen Untreue sein Besitzthum, so kam es nicht an den Fisens, sondern an seine Verwandten.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Band 23
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (7)
Band
23
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.13 x 23.25 cm
Seiten
622
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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