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Banffy zu befehlen, daß er gangbare Wege nach Zalatna anlege. Aber auch der persön-
liche Ehrgeiz erhob sein Haupt, indem Thavonath in seinem Bericht sagte, der sieben-
bürgische Bergbau werde niemals gedeihen, solange siebenbürgische Herren an seiner
Spitze stünden. König Leopold verfügte noch in demselben Jahre die Instandsetzung vou
Zalatna und der dortigen Herrschaft; den persönlichen Theil des Berichtes betreffend
erwiderte er, man könne den Siebenbürgern den Bergbau nicht ganz aus den Händen
winden, sondern müsse ihnen nach und nach alle eameralen Angelegenheiten abnehmen,
einstweilen aber ihnen einen Controlor beistellen. Einer soll nicht über den Anderen stehen,
und wenn der Siebenbürger redlich weiter dienen wolle, soll dessen Rath befolgt werden.
Zugleich erbot sich der König, „in dem in der ganzen Welt als reich berufenen Sieben-
bürgen" auch selbst ein Goldbergwerk zu eröffnen.
Indeß scheint Thavonath nicht lange Gelegenheit gehabt zu haben, die Siebenbürger
anzuschwärzen, denn im Jahre 1700 ist es schon Graf Seeau, der von Leopold An-
weisungen hinsichtlich des siebeubürgischen Bergbaues erhält; zugleich aber benützt der
König auch die Siebenbürger, und in erster Linie den Arzt Samuel Köleseri, der die
Sache gründlich verstand. Es ist eine wichtige Verfügung Leopolds, daß er die Gold-
und Silbereinlösung als specielles Recht des Fisens erklärte und den Einlösungspreis
für eine Piseta Gold auf 3 rheinische Gulden festsetzte. Den Juden und Griechen wird
der Handel mit rohem oder geschmolzenem Gold bei Todesstrafe verboten. Graf Seeau
wird beauftragt, die unter allen Umständen nothwendige Münzprägeanstalt zu errichten.
Diese Münze wnrde in der That schon 1701 zu Karlsburg eröffnet.
Im Jahre 1702 trifft der König noch detaillirtere Verfügungen. Er entsendet den
zum siebeubürgischen Bergwerksinspector ernannten Samuel Köleseri, um mit dem
Stadtrichter von Groß-Schlatten die dort und in der Umgebung befindlichen Bergwerke
zu inspizieren, den Unordnungen zu steuern und das für den Bergbau, wie für die Gold-
wäscherei Nothwendige zu verfügen. Er soll auf die „Stompe" (Pochwerke) achten, den
Teich im Kornaberge bei Verespatak wiederherstellen und, wenn nöthig, durch die Hörigen
der Zalatiiaer Herrschaft neue Teiche zur Speisung der Pochwerke mit Wasser ausgraben
lassen. Er verfügt, daß das in sämmtlichen Berg- und Pochwerken produeirte Gold und
Silber jeden Sonntag bei dem königlichen „auri eampsor" zu Groß-Schlatten eingelöst
werde, für den auf dem Markte zu Groß-Schlatten ein Haus gekauft werden soll; das
eingesammelte Gold aber soll durch zwei Heiducken bewacht werden, und, „da wegen der
wilden Gebirge die Wege sehr iupraktikabel sind", soll der Inspektor Sorge tragen, daß
.das eingelöste Gold mit sicherer Gelegenheit nach Zalatna und von da in das Münzamt
zu Karlsburg geschafft werde. „Seit Urzeiten — sagt König Leopold — waren in
Groß-Schlatten gewisse Gesetze (Bergwerks-Statuten und Gewohnheits-Bergrecht);
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Volume 23
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (7)
- Volume
- 23
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.13 x 23.25 cm
- Pages
- 622
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch