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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Band 23
Seite - 528 -
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528 Banffy zu befehlen, daß er gangbare Wege nach Zalatna anlege. Aber auch der persön- liche Ehrgeiz erhob sein Haupt, indem Thavonath in seinem Bericht sagte, der sieben- bürgische Bergbau werde niemals gedeihen, solange siebenbürgische Herren an seiner Spitze stünden. König Leopold verfügte noch in demselben Jahre die Instandsetzung vou Zalatna und der dortigen Herrschaft; den persönlichen Theil des Berichtes betreffend erwiderte er, man könne den Siebenbürgern den Bergbau nicht ganz aus den Händen winden, sondern müsse ihnen nach und nach alle eameralen Angelegenheiten abnehmen, einstweilen aber ihnen einen Controlor beistellen. Einer soll nicht über den Anderen stehen, und wenn der Siebenbürger redlich weiter dienen wolle, soll dessen Rath befolgt werden. Zugleich erbot sich der König, „in dem in der ganzen Welt als reich berufenen Sieben- bürgen" auch selbst ein Goldbergwerk zu eröffnen. Indeß scheint Thavonath nicht lange Gelegenheit gehabt zu haben, die Siebenbürger anzuschwärzen, denn im Jahre 1700 ist es schon Graf Seeau, der von Leopold An- weisungen hinsichtlich des siebeubürgischen Bergbaues erhält; zugleich aber benützt der König auch die Siebenbürger, und in erster Linie den Arzt Samuel Köleseri, der die Sache gründlich verstand. Es ist eine wichtige Verfügung Leopolds, daß er die Gold- und Silbereinlösung als specielles Recht des Fisens erklärte und den Einlösungspreis für eine Piseta Gold auf 3 rheinische Gulden festsetzte. Den Juden und Griechen wird der Handel mit rohem oder geschmolzenem Gold bei Todesstrafe verboten. Graf Seeau wird beauftragt, die unter allen Umständen nothwendige Münzprägeanstalt zu errichten. Diese Münze wnrde in der That schon 1701 zu Karlsburg eröffnet. Im Jahre 1702 trifft der König noch detaillirtere Verfügungen. Er entsendet den zum siebeubürgischen Bergwerksinspector ernannten Samuel Köleseri, um mit dem Stadtrichter von Groß-Schlatten die dort und in der Umgebung befindlichen Bergwerke zu inspizieren, den Unordnungen zu steuern und das für den Bergbau, wie für die Gold- wäscherei Nothwendige zu verfügen. Er soll auf die „Stompe" (Pochwerke) achten, den Teich im Kornaberge bei Verespatak wiederherstellen und, wenn nöthig, durch die Hörigen der Zalatiiaer Herrschaft neue Teiche zur Speisung der Pochwerke mit Wasser ausgraben lassen. Er verfügt, daß das in sämmtlichen Berg- und Pochwerken produeirte Gold und Silber jeden Sonntag bei dem königlichen „auri eampsor" zu Groß-Schlatten eingelöst werde, für den auf dem Markte zu Groß-Schlatten ein Haus gekauft werden soll; das eingesammelte Gold aber soll durch zwei Heiducken bewacht werden, und, „da wegen der wilden Gebirge die Wege sehr iupraktikabel sind", soll der Inspektor Sorge tragen, daß .das eingelöste Gold mit sicherer Gelegenheit nach Zalatna und von da in das Münzamt zu Karlsburg geschafft werde. „Seit Urzeiten — sagt König Leopold — waren in Groß-Schlatten gewisse Gesetze (Bergwerks-Statuten und Gewohnheits-Bergrecht);
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Band 23
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (7)
Band
23
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.13 x 23.25 cm
Seiten
622
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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