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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Volume 24
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Page - 201 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Volume 24

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201 Schulwesen besteht. Gewöhnlich bleibt es bei guten Anfängen, im Getriebe des auf- blühenden fortschrittlichen Lebens wird auf die Wichtigkeit der Volkserziehung, welche die Grundlage des Fortschrittes ist, bald vergessen, und einem solchen rudimentären Schulwesen gegenüber ist es begreiflich, daß es dann unterschätzt wird. Auch wir Croaten stellen, wie die meisten Culturländer, die Mehrzahl unserer Kinder zwar sehr früh in die Volksschule ein, aber auch wir begnügen uns für die breiten Schichten des Volkes im ganzen doch mit einem kärglichen vier-, in Ausnahmsfällen fünfjährigen Primärunterricht, um dann die elf- und zwölfjährigen Kinder mit mangelhafter Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rechnen ans der Schule zu entlassen und es weiter dem Zufall anheimzustellen, aus ihnen Männer, Bürger, Frauen, Mütter zu bilden. Eine wahre Wohlthat für die männliche Bevölke- rung ist die allgemeine Wehrpflicht, denn die Zeit des Präsenzdienstes und die Kasernenschulen sind ein kräftiges Mittel der Belehrung und Disciplin. Seit dem Jahre 1888 besteht für das ganze Land ein einheitliches Volksschulgesetz, dem ein älteres, dem liberalen österreichischen nachgebildetes Gesetz als Grundlage dient. Die Mängel dieses Gesetzes sind die Normirung einer zu kurzen Schulzeit und die Feststellung eines für diese Zeit zu großen Unterrichtsumsauges. Übrigens wird selbst die fünfjährige Schulpflicht nicht stramm durch- geführt, da schon diese der Bevölkerung in vielen Gegenden als unerträgliche Last erscheint. Die croatischeu Volksschulen haben insoferne einen konfessionellen Charakter, als der Religionsunterricht obligat ist, der kirchlichen Behörde eine Aufsicht über ihn, sowie über die kirchlichen Pflichten der Schulkinder zusteht, und der Lehrer jener Religion angehören muß, der die Mehrzahl der schulpflichtigen Kinder angehört. Im übrigen sind die Schulen Gemeindeschulen, müssen von der Gemeinde erhalten werden, sind den Kindern aller Konfessionen zugänglich und werden von den Organen der Staatsgewalt beaufsichtigt. Die Volksschullehrer gelten als Landesbeamte und werden von der Regierung auf Vorschlag der Gemeinden ernannt, welche in den Bezirken, die nicht zu der einstigen Die Volksschule in Kriziste.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Volume 24
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Kroatien und Slawonien
Volume
24
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1902
Language
German
License
PD
Size
16.19 x 22.65 cm
Pages
630
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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