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Schulwesen besteht. Gewöhnlich bleibt es bei guten Anfängen, im Getriebe des auf-
blühenden fortschrittlichen Lebens wird auf die Wichtigkeit der Volkserziehung, welche
die Grundlage des Fortschrittes ist, bald vergessen, und einem solchen rudimentären
Schulwesen gegenüber ist es begreiflich, daß es dann unterschätzt wird. Auch wir Croaten
stellen, wie die meisten Culturländer, die Mehrzahl unserer Kinder zwar sehr früh in die
Volksschule ein, aber auch wir begnügen uns für die breiten Schichten des Volkes im
ganzen doch mit einem kärglichen vier-, in Ausnahmsfällen fünfjährigen Primärunterricht,
um dann die elf- und zwölfjährigen Kinder mit mangelhafter Fertigkeit im Lesen, Schreiben
und Rechnen ans der Schule zu entlassen und es weiter dem Zufall anheimzustellen, aus
ihnen Männer, Bürger,
Frauen, Mütter zu bilden.
Eine wahre Wohlthat für
die männliche Bevölke-
rung ist die allgemeine
Wehrpflicht, denn die Zeit
des Präsenzdienstes und
die Kasernenschulen sind
ein kräftiges Mittel der
Belehrung und Disciplin.
Seit dem Jahre 1888
besteht für das ganze
Land ein einheitliches
Volksschulgesetz, dem ein
älteres, dem liberalen
österreichischen nachgebildetes Gesetz als Grundlage dient. Die Mängel dieses Gesetzes sind
die Normirung einer zu kurzen Schulzeit und die Feststellung eines für diese Zeit zu großen
Unterrichtsumsauges. Übrigens wird selbst die fünfjährige Schulpflicht nicht stramm durch-
geführt, da schon diese der Bevölkerung in vielen Gegenden als unerträgliche Last erscheint.
Die croatischeu Volksschulen haben insoferne einen konfessionellen Charakter, als der
Religionsunterricht obligat ist, der kirchlichen Behörde eine Aufsicht über ihn, sowie über
die kirchlichen Pflichten der Schulkinder zusteht, und der Lehrer jener Religion angehören
muß, der die Mehrzahl der schulpflichtigen Kinder angehört. Im übrigen sind die Schulen
Gemeindeschulen, müssen von der Gemeinde erhalten werden, sind den Kindern aller
Konfessionen zugänglich und werden von den Organen der Staatsgewalt beaufsichtigt.
Die Volksschullehrer gelten als Landesbeamte und werden von der Regierung auf
Vorschlag der Gemeinden ernannt, welche in den Bezirken, die nicht zu der einstigen
Die Volksschule in Kriziste.
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Kroatien und Slawonien, Band 24
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Kroatien und Slawonien
- Band
- 24
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.19 x 22.65 cm
- Seiten
- 630
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch