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48 Die öffentliche Buße
len es die stolzen und blinden Menschen fassen, daß ein gerechter
Gott im Himmel sen. Jene mußten vieljährige Beweis? ihrer Bes-
serung geben, ehe sie die Lossprechung erhielten, und diese wollen,
daß der Priester auf ihre bloße Aussage hundertmal glaube, und
ihnen die Lossprechung ertheile.
O, daß doch der ausgestorbene Bußeifer der ersten Cdristm
zu uns wieder zurückkehren würde!
So strenge die erste Kirche mit den Sündern verfuhr, so gab
cs dennoch verschiedene Fälle, in welchen sie Nachsicht mit ihnen
trug, ihnen die Lossprechung vor den, Ende der Bußzeit ertheilte,
und den übrigen Theil der aufgelegten Bußwerke nachließ. Sie übte nicht
allein die von Jesus Christus erhaltene Gewalt zu binden, sonder»
auch die Gewalt zu lösen aus, wie es die Rettung und das Heil
der Sünder nach Verschiedenheit der Umstände zu erfordern schien.
Ein solcher Nachlaß wurde auch Ablaß genannt.
Die Falle, in welchen die Kirche eine solche Nachsicht gegen
die Sünder eintreten ließ, waren folgende:
1) Zeigte ein Sünder einen ganz vorzüglichen Bußeifer, gab
er alle möglichen Zeichen einer tiefen Reue, und des redlichsten
Willens, seine Fehler zu meiden; so ließ sich der Kirchenvorsteher
bewegen, demselben einen Theil der Strafe zu schenken, und früher
von einer Klaffe der Büßenden in die andcre treten zu lassen.
Tiefe Reue war also die erste Bedingung, ohne welche nie ein Ab:
laß ertheilt wurde, und ohne welche er dem Sünder auch nichts
würde genutzt haben. Paulus hatte den Blutschänder aus der Kirche
zu Korinth ausgeschloffen. Darüber wurde der Büßer so betrübt,
daß der Apostel die Verzweiflung und den Tod desselben befürchtete.
Er freute sich dieser Traurigkeit, hielt sie für ein Zeichen der innig:
stcn Reue, und verordnete, daß er in die Kirchengemeinschaft wie:
der aufgenommen werde.
2) Wenn ein Büßer seinem Tode nahe kam, so hielt es die
Kirche für Pflicht, die Sünder, für welche Jesus sein Blut ver:
gössen hat, nicht zu verlassen, und die Christen rechneten es zu
ihrem größten Glücke, in der Gemeinschaft mit der Kirche gestärkt,
mit der heiligen Wegzehrung zu sterben.
Die Bußzcit mochte nun vollendet seyn oder nicht, so wurde
der Sterbende losgesprochen, und so im Frieden zum Herrn entlast
sen. Nur in wenigen Kirchen, und nur bei den grö'sten oder wie-
derholten Verbrechen wurde auch auf dem Todbette die Aufnahme in die
Kirchengemeinschaft verweigert. Der heilige Bischof Dionisius, sagt in
seinem Briefe an den Fabius, Bischof zu Antiochien: „ Ich hatte ver:
„ordnet, daß man den Sterbenden auf ihr Verlangen den Frieden (die
Legenden der Heiligen auf alle Tage des Jahres
Die Herrlichkeit der katholischen Kirche, dargestellt in den Lebensbeschriebungen der Heiligen Gottes, Volume 2
- Title
- Legenden der Heiligen auf alle Tage des Jahres
- Subtitle
- Die Herrlichkeit der katholischen Kirche, dargestellt in den Lebensbeschriebungen der Heiligen Gottes
- Volume
- 2
- Author
- Anton Mätzler
- Publisher
- Landshut Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 1840
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 9.8 x 16.9 cm
- Pages
- 982
- Keywords
- Kirche, Gott, Glaube, Religion
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen