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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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21 | www.limina-graz.eu sich darauf, die Begründung der Menschenrechte offen zu lassen und die- se Aufgabe Religionen, Kulturen, Traditionen und Weltanschauungen zu überlassen (vgl. Martin 2005, 827–845). Diese Einladung prägt das Verhältnis von Religionen und Menschenrech- ten in gleichem Masse, als dies die Kritik tut, die sowohl von Religionen an den Menschenrechten als auch an Religionen aus menschenrechtlicher Perspektive erfolgt. Die brückenbildende Wirkung des Diskurses über eine moralische Begründung der Menschenrechte und die wechselseitige Kritik fliessen in das Konzept der „Adaption“ ein, das schliesslich die Anknüpfung des dritten Schrittes eröffnet, welcher der Frage nach einer Verantwortung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für die Menschenrechte nachgeht. Demokratie und Menschenrechte Hand in Hand Menschenrechte und Demokratie gehen Hand in Hand: Erstens sind alle Menschen Trägerinnen und Träger von Menschenrechten, die auch po- litische Teilnahmerechte beinhalten, die demokratische Meinungsbil- dungs- und Entscheidungsfindungsprozesse konstituieren. Zweitens sind Menschenrechte durch politischen Diskurs entstanden und bilden einen politischen Konsens. Drittens können Menschenrechte politisch begründet werden, auch wenn diese Begründung aus der Perspektive der moralischen Dimension der Menschenrechte hinsichtlich ihrer Geltung und Wirkung Grenzen kennt. Viertens bilden die Menschenrechte den Referenzrahmen für politisches Handeln und Entscheiden: Menschenrechte müssen in de- mokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen sowie in der Umsetzung von politischen Programmen geachtet werden. Menschen- rechte können so eine friedliche Koexistenz unter Achtung der Menschen- rechte von Traditionen, Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und -vorstellungen ermöglichen, alle Menschen dazu befähigen und darin er- mutigen, sich in den politischen Diskurs einzubringen, und Minderheiten vor menschenrechtsverletzenden Mehrheitsentscheidungen schützen. Dem Verhältnis zwischen den die Demokratie schützenden Menschenrech- ten und allen anderen Menschenrechten liegt das den Menschenrechten inhärente Prinzip der Unteilbarkeit zugrunde. Das Prinzip der Unteilbarkeit besagt, dass der Katalog der Menschenrechte implizit zusammengehört, Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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