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30 | www.limina-graz.eu Diese Rahmung basiert auf den folgenden GrĂĽnden: Zum einen beinhal-
ten die Menschenrechte auch den Schutz von demokratischen Meinungs-
bildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen. Im Sinne des Prinzips
der Unteilbarkeit der Menschenrechte geht mit der Inanspruchnahme
des menschenrechtlich geschützten „Demokratieprinzips“ einher, dass
gleichzeitig auch die anderen Menschenrechte in optimaler Weise geach-
tet und durchgesetzt werden mĂĽssen. Dies bedeutet, dass die AusĂĽbung der
politischen Teilnahmerechte z. B. das Diskriminierungsverbot respektie-
ren muss.
Zum anderen mĂĽssen demokratische Meinungsbildungs- und Entschei-
dungsprozesse das Fundament achten, das sie ermöglicht – die Men-
schenrechte. Politische Prozesse, welche die Menschenrechte bzw. ein-
zelne Menschenrechte nicht achten und durchsetzen, berauben sich selbst
ihrer Legitimation.
Menschenrechte und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Menschenrechtsschutz fĂĽr Religionen und Weltanschauungen
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften profitieren indirekt von
einzelnen spezifischen Menschenrechten, die das Individuum in essenti-
ellen Elementen und Bereichen der menschlichen Existenz schĂĽtzen, die
von auĂźerordentlicher Bedeutung fĂĽr Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaften sind. Indirekt daher, weil Menschenrechte als Individualrech-
te die Perspektive des Individuums und nicht der Gemeinschaft im Fokus
haben und daher nicht Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
als solche, sondern die Freiheit des Individuums schĂĽtzen, einen Glauben,
Ăśberzeugungen und Weltanschauungen zu teilen, Teil einer Gemeinschaft
zu sein und deren Lebensart zu praktizieren – bzw. jeweils genau das Ge-
genteil zu tun und sich z. B. nicht als religiös oder weltanschauungsbasiert
zu verstehen. Zum einen ist die Rede vom Recht auf Gedanken-, Gewis-
sens- und Religionsfreiheit (Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte von 1948), das die Freiheit in Bezug auf Religiosität und
ihre Praxis, Sinnsuche und Auseinandersetzung mit den letzten Fragen des
Lebens schützt (vgl. Kirchschläger 2013b, 253–374; Heimbach-Steins 2012).
Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen
Es gibt Fragen, ĂĽber die nicht abgestimmt werden kann.
Limina
Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
- Title
- Limina
- Subtitle
- Grazer theologische Perspektiven
- Volume
- 2:1
- Editor
- Karl Franzens University Graz
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- Size
- 21.4 x 30.1 cm
- Pages
- 194
- Categories
- Zeitschriften LIMINA - Grazer theologische Perspektiven