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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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30 | www.limina-graz.eu Diese Rahmung basiert auf den folgenden Gründen: Zum einen beinhal- ten die Menschenrechte auch den Schutz von demokratischen Meinungs- bildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen. Im Sinne des Prinzips der Unteilbarkeit der Menschenrechte geht mit der Inanspruchnahme des menschenrechtlich geschützten „Demokratieprinzips“ einher, dass gleichzeitig auch die anderen Menschenrechte in optimaler Weise geach- tet und durchgesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Ausübung der politischen Teilnahmerechte z. B. das Diskriminierungsverbot respektie- ren muss. Zum anderen müssen demokratische Meinungsbildungs- und Entschei- dungsprozesse das Fundament achten, das sie ermöglicht – die Men- schenrechte. Politische Prozesse, welche die Menschenrechte bzw. ein- zelne Menschenrechte nicht achten und durchsetzen, berauben sich selbst ihrer Legitimation. Menschenrechte und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Menschenrechtsschutz für Religionen und Weltanschauungen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften profitieren indirekt von einzelnen spezifischen Menschenrechten, die das Individuum in essenti- ellen Elementen und Bereichen der menschlichen Existenz schützen, die von außerordentlicher Bedeutung für Religions- und Weltanschauungsge- meinschaften sind. Indirekt daher, weil Menschenrechte als Individualrech- te die Perspektive des Individuums und nicht der Gemeinschaft im Fokus haben und daher nicht Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als solche, sondern die Freiheit des Individuums schützen, einen Glauben, Überzeugungen und Weltanschauungen zu teilen, Teil einer Gemeinschaft zu sein und deren Lebensart zu praktizieren – bzw. jeweils genau das Ge- genteil zu tun und sich z. B. nicht als religiös oder weltanschauungsbasiert zu verstehen. Zum einen ist die Rede vom Recht auf Gedanken-, Gewis- sens- und Religionsfreiheit (Artikel  18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948), das die Freiheit in Bezug auf Religiosität und ihre Praxis, Sinnsuche und Auseinandersetzung mit den letzten Fragen des Lebens schützt (vgl. Kirchschläger 2013b, 253–374; Heimbach-Steins 2012). Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen Es gibt Fragen, über die nicht abgestimmt werden kann.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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