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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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32 | www.limina-graz.eu auftreten, wie z. B. eine Nichterfüllung des Prinzips der Verallgemeiner- barkeit und eine Überforderung angesichts eines pluralistischen Adressa- tinnen- und Adressatenkreises. Eine weitere spezifische Herausforderung für religiöse und weltanschau- ungsbasierte Begründungsversuche kann der Universalitätsanspruch der Menschenrechte bilden. Denn religiöse und weltanschauungsbasierte Be- gründungsversuche können angesichts der Universalität der Menschen- rechte unzureichend bleiben, weil religiöse Lehren in erster Linie partiku- lare Wirkung erzielen. Damit ist gemeint, dass, während Menschenrechte einen universellen Geltungsanspruch besitzen, dessen Begründung für alle Menschen nachvollziehbar sein muss, Letzteres bei religiösen Begrün- dungsversuchen nicht zwingend der Fall sein muss. Die Relevanz von religiösen und weltanschaulich basierten Begründun- gen der Menschenrechte mag ausserhalb der jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft beschränkt sein. Für die Achtung, den Schutz, die Durchsetzung und Realisierung der Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft und für die Wahrnehmung der mit den Menschenrechten korrespondierenden Ver- antwortung durch die jeweilige Religions- oder Weltanschauungsgemein- schaft und durch ihre Mitglieder und Angehörige kann eine religiöse oder weltanschaulich basierte Begründung der Menschenrechte gar nicht hoch genug in ihrer Bedeutung eingestuft werden, auch wenn keine Notwen- digkeit dafür besteht. Letzteres ergibt sich daraus, dass eine moralische Begründung der Menschenrechte und ihrer universellen Geltung auch für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften rechtlich und moralisch bindend wirkt. Die hohe Bedeutung von religiösen und weltanschaulich basierten Be- gründungen der Menschenrechte ergibt sich daraus, dass es einer religi- ösen und weltanschaulich basierten Begründung zu zeigen gelingt, dass die Menschenrechte dem entsprechen, was sich z. B. aus Gottes Liebe bzw. aus der Liebe zu Gott ergibt (vgl. Raz 1986, 31–32; vgl. dazu auch Assmann 2015). Daneben braucht es notwendigerweise eine moralische Begründung der Menschenrechte, welche die Begründung der Menschenrechte auch für Menschen plausibilisiert, die z. B. nicht an die Liebe Gottes glauben oder Gott nicht lieben (vgl. Raz 1986, 31–32). Die einzigartige und essentielle Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen Doch Anknüpfungspunkte zwischen der eigenen Religion und den Menschen- rechten aufzuzeigen, dient der weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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