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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2
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Page - 141 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2

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141 | www.limina-graz.eu Karl Stöger | Dürfen Maschinen menschliche Barmherzigkeit ersetzen? stehen zwischen den pflegebedürftigen Personen relevante Unterschiede (zum Beispiel die Stufe der Pflegebedürftigkeit). Wer mehr als dieses pfle- gerisch gebotene Mindestniveau in Anspruch nehmen will, wird dafür aus eigenen Mitteln zu bezahlen haben. Das ist für sich völlig unproblematisch: Genau so wenig wie die österreichische Bundesverfassung Zusatzversiche- rungen im Bereich der Krankenversorgung entgegensteht, verbietet sie es, gegen zusätzliches Entgelt besondere Pflegeangebote in Anspruch zu neh- men. Insoweit könnte es in der Tat dazu kommen, dass umfassende menschliche Pflege etwas ist, was nur entsprechend wohlhabenden Personen zur Ver- fügung stehen wird. Das pflegewissenschaftlich gebotene Mindestniveau an Pflege wird jedoch allen betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen sein, sofern entsprechende staatliche Geld- oder Sachleistungspflichten bestehen. E-Person und Pflegesysteme In der Folge sollen in diesem Beitrag zwei abschließende allgemeine KI-Themen angesprochen werden, die auch für die Pflege von Interesse sein können. Gemeinsam ist diesen beiden Themen, dass sie ganz wesent- liche Fragen des Verhältnisses zwischen Mensch und Maschine betreffen. Die erste Frage, die in den letzten Jahren von Juristinnen und Juristen re- gelmäßig diskutiert wurde, ist die, inwieweit man Systeme der künstlichen Intelligenz mit eigener Rechtspersönlichkeit ausstatten soll. Dies würde bedeuten, dass solche Systeme Träger von eigenen Rechten und Pflichten sein könnten („E-Person“). Diese Überlegungen wären dann etwa auch für autonom agierende Pflegerobotiksysteme von Interesse. Rechtlicher Hintergrund solcher Ideen ist (jedenfalls derzeit) zumeist nicht die aus Literatur und Film bekannte Idee, Robotern auf Grund ihrer Menschenähnlichkeit deren Status einzuräumen (z. B. Asimov/Silverberg 1992; Verfilmung: Der 200 Jahre Mann [Originaltitel: The BicenTennial Man], Chris Columbus, US/DE 1999)  – derartige Überlegungen gibt es zwar, aber sie sind im juristischen Diskurs ein Randthema. Wenn über die Einführung der E-Person diskutiert wird, geht es weniger um „Schöpferfantasien“ des In pragmatischer Weise geht es primär darum, die Verantwortung für Fehler eines autonomen Systems verursachergerecht „zurechnen“ zu können.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
3:2
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
270
Categories
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