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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:2
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80 | www.limina-graz.eu Ulvi Karagedik | Ansätze für eine islamische Speiseethik gemäß den islamischen Primärquellen Koran und Hadith den oder die Schlachtung anderer Tiere mit ansehen müssen (vgl. Ibn al Ḥaddād 1983, Bd. 2). Nach der Schlachtung solle die Haut des Tieres nicht abgezogen werden, ehe dieses erkaltet sei (vgl. Zuhayli 1994, Bd. 2.). Die Frage nach einer religiösen Schächtung mit oder ohne Betäubung An dieser Stelle ist es angebracht, die Frage nach dem islamisch-theologi- schen Umgang mit Betäubungspraktiken in der Schlachtung zu behandeln. Bei derartigen Schlachtprozessen kommen in der Regel Elektroschock, Bolzenschuss oder Gasbetäubungen zum Einsatz (vgl. Holleben et al. 2010). Während Schächtungen ohne Betäubung beispielsweise binnen zwei bis zwanzig Sekunden zum Tod eines Schafes führen und ein adäquates Aus- bluten der Tiere ermöglichen, kann durch Fehler beim Schnitt oder unzu- reichendes Schlachtgerät unnötiges Leid für die Schlachttiere entstehen (vgl. Holleben et al. 2010). Derartiges Leid kann jedoch genauso bei den an- deren angewandten Betäubungsmethoden entstehen, wie eine Fachunter- suchung unter Einbezug tierärztlicher Expertise und wissenschaftlicher Analysen verdeutlicht: „Alle Schlachtverfahren bergen das Risiko einer unsachgemäßen Aus- rüstung oder des Fehlens ausreichenden Wissens oder entsprechender Fertigkeiten. Sie sollten entweder auf der Basis einer Durchführung unter optimalen Bedingungen oder unter Einschluss einer Evaluierung der spezifischen Risiken in praxi miteinander verglichen werden […] [es] ist besonders das Erkennen von Fehlbetäubungen erforderlich, und Maß- nahmen zur Verhinderung einer ungenügenden Betäubungswirkung müssen ergriffen werden.“ (Holleben et al. 2010, 71) Während der Elektroschock ein Tier vorzeitig töten oder durch die Entste- hung von Blutungen unnötig verletzen kann, vermag der Bolzenschuss das Gehirn der Tiere zu zertrümmern und ebenfalls Blutungen auszulösen (vgl. Çayıroğlu 2016). Ohne die verschiedenen Schlachtmethoden (mit oder ohne Betäubung) und ihre Risiken werten zu wollen, soll die Frage nun aus islamisch-speiseethi- scher Perspektive beleuchtet werden: Frühe islamische Gelehrte, wie Abū Ḥanīfa (gest. 767), sahen den Verzehr von Fleisch von verletzten Tieren als erlaubt an, wenn die Tiere vor dem natürlichen Tod geschächtet wur- den und mindestens noch einen Tag Überlebenschance gehabt hätten (vgl. Çayıroğlu 2016). Dieses Kriterium kann zumindest bei der Bolzenschuss- betäubung nicht gewährleistet werden, da die Tiere irreversibel verletzt werden. Andererseits wird eine fachgerechte, nicht zum Tod führende und
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:2
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
4:2
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
214
Categories
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