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Logiken der Sammlung - Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
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150    Joachim Förster Die Archivabteilung des MfS war im Übrigen eher eine Altregistratur als ein Archiv, in dem die in den jeweils zuständigen Diensteinheiten angelegten Vor- gänge nach einem eigenen – für Außenstehende intransparenten – System abge- legt, später aber durchaus auch verändert wurden. Insgesamt belief sich die 1989/90 übernommene Hinterlassenschaft des MfS auf mehr als 111 km Schrift- gut, 41 Mio. Karteikarten, über 1,85 Mio. Fotodokumente, 2.865 Filme und Videos, 23.250 Tondokumente sowie 54 Datenprojekte des MfS. Hinzu kamen 15.500 Säcke mit zerrissenem Schriftgut. 3  Sicherung, Öffnung und Erschließung Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) vom 20. Dezember 1991 wurde die gesetz- liche Grundlage für die Öffnung und Nutzung der Unterlagen zu Zwecken der Dik- taturaufarbeitung geschaffen. Damit war der Gesetzgeber einem in letzter Minute auf Druck der DDR-Bürgerrechtler dem Einigungsvertrag 1990 als Zusatz beige- fügten Auftrag nachgekommen (vgl. Art. 1 der Zusatzvereinbarung zum Eini- gungsvertrag 1990). Dem waren kontroverse Diskussionen in Ost und West vor- ausgegangen (vgl. Schumann 1995). Die Bürgerrechtler forderten die Öffnung, wollten aber sicherstellen, dass die Betroffeneninformationen nicht ohne ihre Einwilligung durch Behörden weitergenutzt werden. Auch im Westen befürchte- ten Politiker, die Hinterlassenschaft dieses Spitzelapparats könnte für das wie- dervereinigte Deutschland nur eine Belastung bis hin zu einer Spaltung der Gesellschaft mit sich bringen. Befürchtungen, die wie man heute weiß, unbe- gründet waren. Die rechtspolitische Herausforderung, diese zum Teil höchst sensiblen und mit rechtsstaatswidrigen Mitteln erlangten Informationen, zudem ohne die archivrechtlich üblichen langen Sperrfristen, zeitnah für die Aufarbeitung zugänglich zu machen, hat das StUG durch folgende Eckpunkte gelöst: – Ausschließliche Verwahrung, Verwaltung und Verwendung durch die Behörde des Bundesbeauftragten (vgl. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, §§ 7, 8, 9 StUG) – Verwendung der Unterlagen nur für die und unter den Voraussetzungen der abschließend aufgeführten Zwecke (vgl. § 4 Abs. 1 StUG, sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) – Strenger Schutz der Daten von Betroffenen und Dritten einerseits (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 3, 4 Abs. 4, 5 Abs. 1, 11 Abs. 4 StUG). Nach § 5 Abs. 1 StUG besteht ein grundsätzliches Verbot, Stasi-Unterlagen zum Nachteil von Betroffenen und Dritten zu verwenden)
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Logiken der Sammlung Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Title
Logiken der Sammlung
Subtitle
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Authors
Petra-Maria Dallinger
Georg Hofer
Publisher
De Gruyter Open Ltd
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-11-069647-9
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
202
Keywords
Archiv, Nachlassinventar
Categories
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