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Logiken der Sammlung - Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Page - 173 -
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Page - 173 - in Logiken der Sammlung - Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik

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Gestapo/Sonderauftrag Linz/Central Collecting Point München …    173 Rechts nachfolgerInnen von Mathilde und Gottlieb Kraus ausgefolgt werden soll- ten.18 Wie bereits ausgeführt, befand sich das von dem Münchener Fotografen Heinrich Hoffmann 1943 erworbene Gemälde von Karoly Markó unter den 1948 von den US-Behörden aus dem CCP München nach Salzburg ins Residenzdepot rückgeführten Kunstgegenständen unbekannter Eigentümer aus Vugesta-Erwer- bungen (vgl. Archiv BDA, E). Als eines jener der Republik Österreich verfallenen Kunstwerke wurde Markós Seestück 1963 von der Österreichischen Galerie in treu- händige Verwahrung übernommen (vgl. Archiv Belvedere, D);19 1965 erfolgte die definitive inventarische Übernahme (vgl. Archiv Belvedere, E). Auch in diesem Fall unterblieb die Prüfung der Provenienz des Bildes. Ein Blick nicht nur in die Aktenbestände des Denkmalamtes, sondern auch auf die Bildrückseite hätte eine Zuordnung zur Sammlung Kraus ermöglicht. Offen bleiben muss, warum das in den Akten als „Vugesta-Erwerbung“ geführte Seestück von Karoly Markó als angeblich erbloses Kunstwerk nicht an die sogenannten Sammelstellen20 gelangte. In Folge des österreichischen Staats- vertrages von 1955 wurde die individuelle Restitution der Nachkriegszeit in den 1960er-Jahren durch die kollektive Entschädigung über die Sammelstellen abge- löst. Für jene drei aus der Sammlung Kraus stammenden Werke von Rudolf von Alt, Emil Jakob Schindler und Ferdinand Georg Waldmüller, die 1942 über die Vugesta an den Sonderauftrag Linz verkauft wurden, hatte die Sammelstelle A im Juni 1961 einen Rückstellungsantrag gestellt. Bezug nehmend darauf stellte das Bundesministerium für Finanzen fest, dass die in Rede stehenden Kunstgegenstände für das seinerzeit geplante „Linzer Kunstmu- seum“ (auch „Linzer Führermuseum“) bestimmt waren. Dieses Kunstgut stellt, gleichviel ob es sich um persönliches Eigentum Adolf Hitlers oder um Reichseigentum gehandelt haben mag, der Republik Österreich verfallenes Vermögen dar und steht daher in ha. Verwaltung. Verwahrende Stelle ist das Bundesdenkmalamt (BDA), in dessen Salzburger Residenz- Depot sich die Gegenstände befinden. […] Soweit aus den sehr dürftigen Unterlagen, die 18  Vgl. https://www.museum-joanneum.at/neue-galerie-graz/ueber-uns/restitution/restituier- te-objekte/an-die-erben-nach-gottlieb-und-mathilde-kraus (25.11.2019). 19  Rechtsgrundlage für die sogenannten 1963er-Zuweisungen war ein Erlass des Unterrichtsmi- nisteriums vom 29. Juni 1963, der „das Bundesdenkmalamt ermächtigt eine Anzahl von Kunstge- genständen, welche seinerzeit für das von Hitler geplante Linzer Kunstmuseum bestimmt waren und in nächster Zeit dem Bundesministerium für Unterricht für die zuständigen Sammlungen des Bundes ressortmäßig übergeben werden, bereits jetzt diesen Sammlungen in treuhändige Verwahrung zu übergeben […]“ (Archiv Belvedere, D). 20  Zur Tätigkeit der für erblos gebliebene Vermögenswerte zuständigen Sammelstellen siehe Wladika (2018, 85–98).
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Logiken der Sammlung Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Title
Logiken der Sammlung
Subtitle
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Authors
Petra-Maria Dallinger
Georg Hofer
Publisher
De Gruyter Open Ltd
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-11-069647-9
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
202
Keywords
Archiv, Nachlassinventar
Categories
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