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418 | Hana KubĂĄtovĂĄ
meeangehörigen sowie von Personen, die in irgendeiner Weise den Nationalaufstand
befördert hatten.60
Im April 1942 â also einen Monat nach ihrem Beginn â wurde ein Verfassungsge-
setz verabschiedet, das die bereits laufenden Deportationen regelte. Gleich im ersten
Absatz wurde festgehalten, dass «Juden aus dem slowakischen Staatsgebiet abgescho-
ben werden können»61. Zwischen MÀrz und Oktober 1942 sollte dies, wie bereits er-
wĂ€hnt, fĂŒr ca. 58.000 Juden Wirklichkeit werden.
Die Juden waren die am stÀrksten betroffene Bevölkerungsgruppe, aber sie waren
nicht die Einzigen, die sich verschĂ€rften Repressalien ausgesetzt sahen â Gleiches
traf auf jene zu, die als politisch unzuverlÀssig galten, also ehemalige Mitglieder der
Linksparteien und die sich formierenden Widerstandsgruppen. Ab Januar 1940, dem
Zeitpunkt ihrer GrĂŒndung, liefen in der Zentrale der nach dem Vorbild der Gestapo
geschaffenen Staatssicherheitsbehörde (ĂstredĆa ĆĄtĂĄtnej bezpeÄnosti) Informationen
unter anderem ĂŒber «kommunistische und sozialistische Umtriebe» zusammen.62
Zwar legte eine Verhaftungswelle zwischen 1940 und 1942 Widerstandsaktionen weit-
gehend lahm, doch waren aufgrund des «zögerlichen und geradezu sabotageartigen
Vorgehens der Justiz- und Anklagebehörden [âŠ] die tatsĂ€chlichen Auswirkungen der
Repressalien gegen WiderstandskÀmpfer bedeutend geringer».63 Dies hatte wiederum
zwei GrĂŒnde : Das Gesetz zur verschĂ€rften Ahndung staatsfeindlicher Aktionen, das
an die Stelle des bis dahin gĂŒltigen «Gesetzes zum Schutz der Republik» von 1923 trat,
wurde erst im November 1940 erlassen.64 Erst mit diesem wurden der Katalog po-
tenziell strafbarer Handlungen betrÀchtlich erweitert und Versuche der gewaltsamen
HerbeifĂŒhrung von Ănderungen der Verfassung, der Unversehrtheit, der UnabhĂ€n-
gigkeit und der republikanischen Form des Staates â jedenfalls in besonders schweren
FĂ€llen â mit der Todesstrafe bedroht.65 Und dann waren eben, wie bereits ausgefĂŒhrt,
im Justizbereich SĂ€uberungen ausgebliebenÂ
⠫noch wÀhrend des Bestehens der Tsche-
choslowakei ernannte Richter behielten ihre Stelle ebenso wie StaatsanwÀlte, leitende
Beamte und MilitĂ€rstaatsanwĂ€lte».66 Doch sollte ĂŒber eines nicht hinweggesehen wer-
den : Ungeachtet der laufenden VerschĂ€rfung der Strafen fĂŒr staatsfeindliche Aktionen
spielte die auĂergerichtliche Verfolgung eine weit gröĂere Rolle und nahm im Lauf der
Zeit sogar zu.67
60 Zu einer detaillierten historischen Darstellung des Arbeits- und Konzentrationslagers Seredâ siehe JĂĄn
Hlavinka/Eduard NiĆŸĆanskĂœ : PracovnĂœ a koncentraÄnĂœ tĂĄbor v Seredi [Das Arbeits- und Konzentrations-
lager in SereÄ], Bratislava 2009.
61 SlovenskĂœ zĂĄkonnĂk, 1942, Verfassungsgesetz Nr. 68/1942.
62 SlovenskĂœ nĂĄrodnĂœ archĂv, SNA [Slowakisches Nationalarchiv], 209-861-3.
63 KopeÄek, Demokracie, diktatury a politickĂ© stranictvĂ na Slovensku, S. 93.
64 Baka, BezpeÄnostnĂ© orgĂĄny ako prostriedok, S. 33â34.
65 SlovenskĂœ zĂĄkonnĂk, 1940, Gesetz Nr. 320/1940.
66 RychlĂk, PerzekĂșcia odporcov reĆŸimu, S. 124.
67 Ebd., S. 120.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Deportiert nach Mauthausen
Volume 2
- Title
- Deportiert nach Mauthausen
- Volume
- 2
- Authors
- Gerhard Botz
- Alexander Prenninger
- Regina Fritz
- Editor
- Melanie Dejnega
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21216-4
- Size
- 16.8 x 23.7 cm
- Pages
- 716
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen