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Deportiert nach Mauthausen, Band 2
Seite - 418 -
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418 | Hana Kubátová meeangehörigen sowie von Personen, die in irgendeiner Weise den Nationalaufstand befördert hatten.60 Im April 1942  – also einen Monat nach ihrem Beginn  – wurde ein Verfassungsge- setz verabschiedet, das die bereits laufenden Deportationen regelte. Gleich im ersten Absatz wurde festgehalten, dass «Juden aus dem slowakischen Staatsgebiet abgescho- ben werden können»61. Zwischen März und Oktober 1942 sollte dies, wie bereits er- wähnt, für ca. 58.000 Juden Wirklichkeit werden. Die Juden waren die am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe, aber sie waren nicht die Einzigen, die sich verschärften Repressalien ausgesetzt sahen  – Gleiches traf auf jene zu, die als politisch unzuverlässig galten, also ehemalige Mitglieder der Linksparteien und die sich formierenden Widerstandsgruppen. Ab Januar 1940, dem Zeitpunkt ihrer Gründung, liefen in der Zentrale der nach dem Vorbild der Gestapo geschaffenen Staatssicherheitsbehörde (Ústredňa štátnej bezpečnosti) Informationen unter anderem über «kommunistische und sozialistische Umtriebe» zusammen.62 Zwar legte eine Verhaftungswelle zwischen 1940 und 1942 Widerstandsaktionen weit- gehend lahm, doch waren aufgrund des «zögerlichen und geradezu sabotageartigen Vorgehens der Justiz- und Anklagebehörden […] die tatsächlichen Auswirkungen der Repressalien gegen Widerstandskämpfer bedeutend geringer».63 Dies hatte wiederum zwei Gründe : Das Gesetz zur verschärften Ahndung staatsfeindlicher Aktionen, das an die Stelle des bis dahin gültigen «Gesetzes zum Schutz der Republik» von 1923 trat, wurde erst im November 1940 erlassen.64 Erst mit diesem wurden der Katalog po- tenziell strafbarer Handlungen beträchtlich erweitert und Versuche der gewaltsamen Herbeiführung von Änderungen der Verfassung, der Unversehrtheit, der Unabhän- gigkeit und der republikanischen Form des Staates  – jedenfalls in besonders schweren Fällen  – mit der Todesstrafe bedroht.65 Und dann waren eben, wie bereits ausgeführt, im Justizbereich Säuberungen ausgeblieben  – «noch während des Bestehens der Tsche- choslowakei ernannte Richter behielten ihre Stelle ebenso wie Staatsanwälte, leitende Beamte und Militärstaatsanwälte».66 Doch sollte über eines nicht hinweggesehen wer- den : Ungeachtet der laufenden Verschärfung der Strafen für staatsfeindliche Aktionen spielte die außergerichtliche Verfolgung eine weit größere Rolle und nahm im Lauf der Zeit sogar zu.67 60 Zu einer detaillierten historischen Darstellung des Arbeits- und Konzentrationslagers Sered’ siehe Ján Hlavinka/Eduard Nižňanský : Pracovný a koncentračný tábor v Seredi [Das Arbeits- und Konzentrations- lager in Sereď], Bratislava 2009. 61 Slovenský zákonník, 1942, Verfassungsgesetz Nr. 68/1942. 62 Slovenský národný archív, SNA [Slowakisches Nationalarchiv], 209-861-3. 63 Kopeček, Demokracie, diktatury a politické stranictví na Slovensku, S. 93. 64 Baka, Bezpečnostné orgány ako prostriedok, S. 33–34. 65 Slovenský zákonník, 1940, Gesetz Nr. 320/1940. 66 Rychlík, Perzekúcia odporcov režimu, S. 124. 67 Ebd., S. 120. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Deportiert nach Mauthausen Band 2
Titel
Deportiert nach Mauthausen
Band
2
Autoren
Gerhard Botz
Alexander Prenninger
Regina Fritz
Herausgeber
Melanie Dejnega
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21216-4
Abmessungen
16.8 x 23.7 cm
Seiten
716
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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