Page - 480 - in Deportiert nach Mauthausen, Volume 2
Image of the Page - 480 -
Text of the Page - 480 -
480 | Helga Amesberger und Brigitte Halbmayr
Bemerkenswert ist des Weiteren, dass die politischen HĂ€ftlinge aus Frankreich, Bel-
gien und den Niederlanden nicht nur in GefÀngnissen ihres Heimatlandes inhaftiert
waren, sondern auch in solchen auf deutschem Boden.81 Dies ist in Zusammenhang
mit dem «Nacht-und-Nebel-Erlass» von Wilhelm Keitel, dem Chef des Oberkomman-
dos der Wehrmacht, vom 7. Dezember 1941 zu sehen. Damit sollten in erster Linie
die Widerstandsbewegungen in den besetzten Gebieten Westeuropas aufgerieben und
die Bevölkerung von deren UnterstĂŒtzung abgehalten werden. Sondergerichte fĂŒr NN-
Verfahren wurden im Februar 1942 auf deutschem Boden eingerichtet. Durch die
Kriegslage konnten ab Herbst nicht mehr alle anhÀngigen FÀlle bearbeitet werden, das
Oberkommando der Wehrmacht verordnete daher die vorĂŒbergehende Aussetzung
der Verfahren. Alle weiblichen französischen und belgischen NN-HÀftlinge, die in
schlesischen GefĂ€ngnissen einsaĂen, wurden ins Frauenkonzentrationslager Ravens-
brĂŒck verlegt.82 Die Belgierinnen und Französinnen saĂen infolge des NN-Erlasses in
bis zu neun Haftanstalten ein, wĂ€hrend die ĂŒbrigen politischen HĂ€ftlinge und auch die
Zwangsarbeiterinnen in maximal zwei GefÀngnissen gefangen gehalten wurden, bevor
sie in ein Konzentrationslager kamen.
Der Haftweg der französischen WiderstandskÀmpferin Jeanne Bonneaux illustriert
beispielhaft den langen Weg der französischen und belgischen WiderstandskÀmpferin-
nen :83 Nach ihrer Verhaftung am 15. MĂ€rz 1942 in Paris wurde sie zunĂ€chst fĂŒr neun
Tage im PolizeiprÀsidium gefangen gehalten, dann kam sie ins Pariser GefÀngnis Santé.
Fast einen Monat nach ihrer Gerichtsverhandlung (Urteil am 23. 8. 1942) begann die
Tour durch die deutschen GefÀngnisse, unter anderem in Karlsruhe, Köln, Hannover,
Hamburg, LĂŒbeck und Cottbus. Jeanne Bonneaux meint, in mindestens 15 GefĂ€ng-
nissen inhaftiert gewesen zu sein, bevor sie am 21. November 1944 mit dem Sonder-
transport Nr. 122 aus Cottbus mit weiteren 39 Französinnen und Belgierinnen84 ins
Frauenkonzentrationslager RavensbrĂŒck ĂŒberstellt wurde, von wo sie schlieĂlich am
7. MĂ€rz 1945 in Mauthausen ankam.
Die Art und Anzahl der Haftorte beeinflusste vor allem der Verfolgungsgrund. So
wurden die interviewten JĂŒdinnen nur dann in einem GefĂ€ngnis inhaftiert, wenn sie
81 Auch die russischen und ukrainischen Zwangsarbeiterinnen waren in «deutschen» GefÀngnissen inhaf-
tiert. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass diese zuvor zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich
deportiert worden waren und erst im Reich von den Nazis eines Vergehens beschuldigt wurden.
82 Vgl. Israel Gutman et al. (Hg.) : EnzyklopÀdie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung europÀ-
ischer Juden. Bd. 2, Berlin 1993 [1990], S. 984â986. Ein Todesurteil fĂŒr UntergrundaktivitĂ€ten konnte
ohne einstimmigen Beschluss gefĂ€llt werden. Es durften keinerlei Informationen ĂŒber den Verbleib der
HĂ€ftlinge nach auĂen dringen, auch nicht bei einem eventuellen Tod. Den Gefangenen war auch jeglicher
Briefverkehr untersagt. Die inhaftierten Menschen verschwanden damit in «Nacht und Nebel».
83 AMM, MSDP, OH/ZP1/326, Interview mit Jeanne Bonneaux, Interviewerin : Julia Montredon, Paris, 26./
27. 10. 2002.
84 Philipp, Kalendarium, S. 322. Hier ist zudem angegeben, dass dieser Transport aus lauter NN-HĂ€ftlingen
bestand.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
back to the
book Deportiert nach Mauthausen, Volume 2"
Deportiert nach Mauthausen
Volume 2
- Title
- Deportiert nach Mauthausen
- Volume
- 2
- Authors
- Gerhard Botz
- Alexander Prenninger
- Regina Fritz
- Editor
- Melanie Dejnega
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21216-4
- Size
- 16.8 x 23.7 cm
- Pages
- 716
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen