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>mcs_lab> - Mobile Culture Studies, Volume 1/2020
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Mobile Culture Studies | >mcs_lab> 1 (2020) Anna Riegler | Die urbane Zeichenlandschaft 71 und somit das subjektive Sicherheitsgefühl, beeinträchtigt. Dies wirke sich wiederum nega- tiv auf den ,,Einzelhandelsstandort Innenstadt“ aus. Dieser Argumentationslinie folgt auch die umstrittene Broken-Window-Theorie von Wilson und Kelling (1982), laut der ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verfall eines Stadtteils und der dort auftretenden Kriminalität bestehe.42 Die Inanspruchnahme von Raum, die nicht den Vorstellungen von Ordnung, Sauberkeit und Ästhetik entspricht, scheint die Kontrolle über Raum zu untergraben. Wehrheim inter- pretiert Graffiti somit als Symbol ,,für Gefährdung von Macht im und durch Raum“.43 Er resümiert, dass im Umgang mit Graffiti alle Aspekte einer umkämpften Stadt sichtbar werden: ,,Sauberkeit mit der Verdrängung von Nutzungsformen und Personen, Angstdiskurs mit Stra- tegien zur Revitalisierung von Innenstädten sowie Kriminalprävention mit der Okkupation von Raum“.44 Das Recht im und am öffentlichen Raum – Ein Fazit Der Stadttext stellt eine wichtige Kommunikationsfläche im urbanen Raum dar. Botschaften im öffentlichen Raum können eine machtvolle Wirkung haben sowie vielfältige Funktionen erfüllen. Die Konstituierung des Stadttextes ist, als Teil des öffentlichen Raumes, von vielfälti- gen Aushandlungsprozessen begleitet. Dabei handelt es sich einerseits um den Aushandlungs- prozess, was sichtbar sein darf und andererseits, welche Formen der Einschreibung als legitim erachtet werden. Der ,,offizielle“ Stadttext dient primär kommerziellen und reglementierenden Zwecken. Unautorisierte Eingriffe in den Stadttext sind nicht vorgesehen, dennoch schreiben sich Akteur*innen in den politisch und ökonomisch vorstrukturierten Stadttext ein. Hinter diesen Einschreibungen stehen persönliche, künstlerische, politische sowie kommerzielle Intentionen. Akteur*innen wollen mit ihren Botschaften im öffentlichen Raum sichtbar sein und ihre spezi- fischen Interessen vertreten. Die Zuständigkeit über die Kontrolle und Überwachung des öffentlichen Raumes und somit auch die Frage, was im Stadttext sichtbar sein darf, wird den staatlichen Institutionen zugeschrieben. Die Reglementierung des öffentlichen Raumes wirkt sich auch auf die Konsti- tuierung des Stadttextes aus. Die Möglichkeit der individuellen autorisierten Einschreibung in den Stadttext ist stark eingeschränkt und steht in engem Zusammenhang mit der Verfügung über ökonomisches sowie auch soziales und kulturelles Kapital. Die soziale Positionierung der Akteur*innen prägt deren räumliche Praktiken und damit deren Ausdrucksformen bei der Aneignung öffentlichen Raums. Unautorisierte Eingriffe in den Stadttext untergraben die Kontrolle und Autorität der Stadt- politik. Sauberkeit und Sicherheit gelten als primäre Argumente, um gegen diese unerwünsch- ten Verhaltens- und Nutzungsformen juristisch und exekutiv vorzugehen. Die Konstituierung des Stadttextes sowie der Umgang mit unautorisierten Eingriffen sind damit Ausdruck eines sozialen Kampfs um städtisches Territorium. 42 Vgl. Jan Wehrheim: Die überwachte Stadt, S. 122. 43 Vgl. ebd., S. 123. 44 Ebd.
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>mcs_lab> Mobile Culture Studies, Volume 1/2020
The Journal
Title
>mcs_lab>
Subtitle
Mobile Culture Studies
Volume
1/2020
Editor
Karl Franzens University Graz
Location
Graz
Date
2020
Language
German, English
License
CC BY 4.0
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
108
Categories
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