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168 Mediziral-Verwaltung.
bei den 5 Kreisämtern, welche nebenden Kreisärzten mit nnem unbedeutenden ämtlichen
Wirkkreis bis zum Jahr 1850 bestünden. Durch Hofkzl. Dek. v. 7. Oktb. 1807
erhielt der Protomedikus den Titel und Rang eines k. k. Gubernialrates, mit
einem Gebalte von 2000 fi.. und zufolge Hoflzl. D. v. 18. Aug. 1808 wurden
ihm ausschließlich sämmtliche Sanität-Gegenstände zum Referiren zugewiesen,
nachdem ihm früher (Hoffzl. D. v. 10. April 1807) nur jene Stüke, bei welchen
es auf ein wissenschaftliches Gutachten ankam, drevi manu mitgeteilt wurden,
und er nur in solchen Fällen im Rate zu erscheinen hatte, um seine Stimme ab-
zugeben.
In der provisorischen Organisazion der Medizinal-Verwaltung
vom 1. Oktober 1850, wurde der Posten eines Protomedikus fallen gelassen, und
durch eine ständige Medizinal-Kommission bei der Statthaltern unter
Norfiz des Kreis-Sanitätrates, später aber (Minist.-Erlaß v. 7. Febr. 1854) durch
einen Landes-Medizinalrat crsezt, und zwar unter Beibehaltung der Medi-
zinal-Kommission, bei welcher er zu präsendiren hat.
Die 5 Kreisfisiker erhielten durch Hofkzl. D.v. 28. Nov. 1785 dieerste,
und durch solches v. 28. Eeptb. 1804 die zweite ausführliche Inftrukzion, nach welcher
sie in ihren Kreisen dieselben Obliegenheiten hatten, wie der Protomedikus im ganzen
Lande. Sie waren Sanitätreferenten der Kreisämter. Nach der Einteilung des
Landes in drei Kreise wurde zufolge der Organisazion des Medizinalwesens vom
1. Oktober 1850 in jedem dieser Kreise (Graz, Vruk. Marburg) ein Kreis-Sa-
ni tätrat als Referent bei der Kreisregierung angestellt, so daß 2 Kreis-
arztstellen eingingen; allein bei der neuen Organisirung der Aemter vom 19. Iän.
1853 traten die Kreissanitäträte wieder als Kreisärzte bei den reftaurirten
3 Kreisämtern ein.
Das Institut der Landfif iker in Steiermark reicht wahrscheinlich in das
16. Jahrhundert zurük. Bei Kreirung der fünf Kreisfisikate waren neun
Landsisikate sistemisirt, und es wurden 4 aus dem Status gestrichen, deren Nesizer
aus dem ständischen Domestikalfonde Pensionen erhielten. Im Jahr 1778 (Hofresol.
vom 21. März) wurden neuerdings 6 Landfisikate unter dem Namen Distrikts-
Fisikate errichtet, deren Zal sich bis zum Jahr 1815 auf 16 erhob. Die Be-
soldungen derselben flössen zuerst aus der stand. Domestikal-Kasse. wurden aber zulezt
vom l. k. Aerar ganz übernommen, und die Distritts-Fisiker wurden als zum
Kreis amte gehörige k. k. Beamte angesehen. Durch die provisorische Orga-
nisazion der Medizinal-Verwaltung vom 1. Oktober 1850 wurden die Distrikts-
Fifiler als k. k. Bezirksärzie den Bezirlshauptmannsckaften zugeteilt,
wo sie. 19 an der Zal. in der 9. Diät entlasse zu den Bezirkhauptmännern
im Verhältnisse der Nezirks-Kommissäre standen. Bei der n e u e n Organisi-
rung der Aemter im Jänner 1853 wurden die Bezirksärzte zwar in den Beamten-
Status nicht definitiv aufgenommen, aber in ihrer früheren Wirksamkeit, als
zum Kreisamte gehörige Sanitätbeamte belassen.
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Title
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Author
- Mathias Macher
- Publisher
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.91 x 20.62 cm
- Pages
- 632
- Keywords
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen