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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
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Page - 170 - in Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark

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470 Medizinal-Verwaltung. gen in SanitĂ€tsacheu, so wie Untersuchungen von SpitĂ€lern, Irrenanstalten, GebĂ€r- und FindelhĂ€usern, Kurorten, Apotheken u. s. f. vorzunemen, und ĂŒber die Ergebnisse dieser Amtshandlungen der Landesstelle zu berichten. SelbstĂ€ndige Anordnungen bei derartigen Aussendungen oder Inspizirungen kann der Landesme« dizinalrat nur ĂŒber besondere ErmĂ€chtigung von Seite der Landesstelle oder des Landes-Chefs treffen (Z. 8). Der LandesmedizinalrĂ€t hat, nach Maßgabe der bei der politischen Landes- behörde bestehenden GeschĂ€ftsordnung und GeschĂ€ftsverteilung, die vorkommenden SanitĂ€tangelegenheiten rein technischer Art zu Handen des Nmtsvorstandes (Statthalters) oder dessen Stellvertreters zu bearbeiten, oder nach UmstĂ€nden zu begutachten. Administrative EanitĂ€tangelegenheiten, die einem anderen Referenten zugeteilt sind, werden dem Landesmedizial-Rate als Korreferenten zur Einsicht oder Aeußerung, bevor der Gegenstand in Vortrag gebracht, oder me- ritorisch erledigt wird. mitgeteilt, wenn dabei auch technische Vorfragen zu lösen smd, oder sonst der Amtsvorstand es anordnet. Dem Chef der Landesbehörde bleibt es ĂŒberlassen, dem LandesmedizinalrĂ€t auch SanitĂ€t-Angelegenheiten admini- strativer Natur zur Bearbeitung zuzuweisen (§. 9). SanitĂ€tgegenstĂ€nde, die sich ihrem Inhalte nach zum Vortrage eignen, und dem Landesmedizinalrate zur Bear- beitung zugeteilt sind, werden von ihm auch in der Ratssizung mit entschei- dender Stimme vorgetragen. Außerdem hat der Medizinalrat, wenn der Chef der politischen Landesbehörde es anordnet, den VortrĂ€gen eines anderen Referenten in SanitĂ€t-Angelegenheiten mit Siz und Stimme beizuwohnen, und insbesondere ĂŒber dabei etwa vorkommende medizinisch-technische Vorfragen oder RĂŒksichten die sachkundigen AuskĂŒnfte oder Aeußerungen abzuge- ben (Z. 10). Zufolge Erlasses des Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1855, Z. 11,380. steht die Oberleitung der Landes- und Lokal-Versorgung-An- stalten in Graz der k. k. Statthalterei zu, welche dieselbe zunĂ€chst durch den LandesmedizinalrĂ€t ausĂŒbt. Derselbe fĂŒhrt auch das Direktorat der medizinisch-chirurgischen Stundienanftalt in G r a;, und ĂŒberwacht zu- gleich die SanitĂ€tangelegenheiten des Magistrates daselbst, welcher unmittelbar de^ Statthalterei untersteht. » Die stĂ€ndige MedizinalKommission. Diese Kommission, welche der Landesmedizittalrat prĂ€sidirt, wurde zufolge Minift.-Erl. v. 29. Okt. 1851, Z. 4877, bei der Statthalterei ernannt, und er- hielt ibre Instrukzion. Sie ist nach dem prov. Organisazionstatut der beratende und begutachtende Körper fĂŒr die Medizinal-Angelegenheiten des Kronlandes. Dieser besteht aus 4 Aerzten, 1 Wundarzt, 1 Apotheker und 1 Tierarzt. Die Mit- glieder desselben werden von dem Ministerium ernannt. In FĂ€llen, wo die Natur eines der Verhandlung der Medizinal-Kommission unterliegenden Gegenstandes die
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Title
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Author
Mathias Macher
Publisher
Ferstl'sche Buchhandlung
Location
Graz
Date
1860
Language
German
License
PD
Size
11.91 x 20.62 cm
Pages
632
Keywords
Topographie, Kartografie, Statistik
Categories
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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