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Hauptstadt Graz. Volksleben. 337
3) Geschlechtsverhältnisse und Prostituzion. Die Ehe wird
vom Volke heilig gehalten. Man trifft hier wenige unzufriedene Ehen, und Ehe»
scheidungm sind selten. Verehelichte, welche sich einem unsittlichen Leben zuwenden,
werden allgemein mit Verachtung angesehen- allein die Ehen, welche die Geschlechts«
Verhältnisse des Volkes regeln sollen, nemen in unserem »erkünstelten Jahrhunderte
— wie in allen größeren Städten so auch in Graz — an der Zal merklich ab.
In einer volkreichen Stadt wie Graz, wo bei vielm tausend ehelosen Soldaten
und Gewerbe-Hilfarbeitern, bei zalreichen Handlung-Gehilfen, Besuchern der höheren
Lehranstalten und gering besoldeten, gezwungen ehelosen Beamten die Natur ihre
Rechte fordert; wo bei allseitigem Zuströmen weiblicher Dienstboten, ungeachtet der
jüngsten so zwekmaßigen Dienstbotenordnung, die Zal der dienstlosen Mädchen immer
noch steigt, Armut und Not solche dienstlose oder auf kargen Erwerb angewie«
sene weibliche Geschöpfe, zumal beim Anblike des herrschenden Luxus und den ver«
fĂĽhrerischen Lotungen verworfener Kupplerinen, so leicht auf Abwege fĂĽhrt: kann
von einem allseitig normalen Geschlechtsverhältniffe wol keine Rede sein; Bedürfniß
und Geschlechtslust führen das häufige uneheliche Zusammenleben von Personen
verschiedenen Geschlechtes herbei, und selbst die moralische Pest aller großen Städte
der Erde, die Prostituzion. mußte auch hier sich almälig entwikeln.
3 . Staatsbürger l iche und Gemeinde-Verhäl tn isse.
Gra; ist der Siz vieler k. k. Staatsbehörden, der Korporazion der stemschen
Stände und der Stadt-Gemeindeverwaltung.
a) Die k. k. Behörden, welche in einer Beziehung zum Sanitätwesen stehen,
sind: 1) Die Stat tha l tern für Steiermark. welcher einLandes-Medizinal«
rat, als Referent in Medizinalsachen, nnd einLandes-Tierarzt, welcher aber
nicht zu den Statthalterei-Beamten selbst gezält wird, zugeteilt ist; 2) das Kreis»
amt. bei welchem ein Kreisarzt mit dem Range eines Krnskommiffärs, als zum
Personalstande gehörig, und zugleich bei 3) denBezirksämtern UmgebungGraz
und Fronleiten als Bezirksarzt fungirt (S. 169—173); 4) die Polizei-
Direkzion mit einem Polizei-Arzt und einem Polizei-Wundarzt; 5) das
Landesgericht mit einem bestallten Gerichtsar;t und einem Gerichts«
Wundarzt.
d)Ohne näbere Beziehung zum S anit ät w es e n sind folgende Behörden :
6) Die Grund-Entlastung-Fonds-Direkzion; 7) das Ober-Landesgericht; 8) die
Finanz-Landesdirekzion (zugl. f. Illirien und das Küstenland); 9) die Finanz-Pro»
kuratur; 19) die Steuer-Administrazion; 11) das Hauptzoll-und Verzehrungfteuer«
Oberamt; 12) die Landes-Hauptkasse; 13) das MĂĽnzamt; 14) die Finanz.
Bezirks-Direkzion; 15) das Gefällen-Obergericht, und 16) Bezirksgericht; 17) das
Lottoamt; 18) die Berg- und Forst - Direkzion ; 19) die Landes - Baudirekzion;
20) die sĂĽdl. Staats-Eisenbahn-Verw.II. Sekzion; 21) die Post-Direkzion; 22) das
Militär-Kommando und 23) das Gensd'armerie-Regiments «Kommando; 24) die
steierische Staatsbuchhaltung.
v l . Macher's Topograsit. l2
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Title
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Author
- Mathias Macher
- Publisher
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.91 x 20.62 cm
- Pages
- 632
- Keywords
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen