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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
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Hauptstadt Graz. Volksleben. 337 3) Geschlechtsverhältnisse und Prostituzion. Die Ehe wird vom Volke heilig gehalten. Man trifft hier wenige unzufriedene Ehen, und Ehe» scheidungm sind selten. Verehelichte, welche sich einem unsittlichen Leben zuwenden, werden allgemein mit Verachtung angesehen- allein die Ehen, welche die Geschlechts« Verhältnisse des Volkes regeln sollen, nemen in unserem »erkünstelten Jahrhunderte — wie in allen größeren Städten so auch in Graz — an der Zal merklich ab. In einer volkreichen Stadt wie Graz, wo bei vielm tausend ehelosen Soldaten und Gewerbe-Hilfarbeitern, bei zalreichen Handlung-Gehilfen, Besuchern der höheren Lehranstalten und gering besoldeten, gezwungen ehelosen Beamten die Natur ihre Rechte fordert; wo bei allseitigem Zuströmen weiblicher Dienstboten, ungeachtet der jüngsten so zwekmaßigen Dienstbotenordnung, die Zal der dienstlosen Mädchen immer noch steigt, Armut und Not solche dienstlose oder auf kargen Erwerb angewie« sene weibliche Geschöpfe, zumal beim Anblike des herrschenden Luxus und den ver« führerischen Lotungen verworfener Kupplerinen, so leicht auf Abwege führt: kann von einem allseitig normalen Geschlechtsverhältniffe wol keine Rede sein; Bedürfniß und Geschlechtslust führen das häufige uneheliche Zusammenleben von Personen verschiedenen Geschlechtes herbei, und selbst die moralische Pest aller großen Städte der Erde, die Prostituzion. mußte auch hier sich almälig entwikeln. 3 . Staatsbürger l iche und Gemeinde-Verhäl tn isse. Gra; ist der Siz vieler k. k. Staatsbehörden, der Korporazion der stemschen Stände und der Stadt-Gemeindeverwaltung. a) Die k. k. Behörden, welche in einer Beziehung zum Sanitätwesen stehen, sind: 1) Die Stat tha l tern für Steiermark. welcher einLandes-Medizinal« rat, als Referent in Medizinalsachen, nnd einLandes-Tierarzt, welcher aber nicht zu den Statthalterei-Beamten selbst gezält wird, zugeteilt ist; 2) das Kreis» amt. bei welchem ein Kreisarzt mit dem Range eines Krnskommiffärs, als zum Personalstande gehörig, und zugleich bei 3) denBezirksämtern UmgebungGraz und Fronleiten als Bezirksarzt fungirt (S. 169—173); 4) die Polizei- Direkzion mit einem Polizei-Arzt und einem Polizei-Wundarzt; 5) das Landesgericht mit einem bestallten Gerichtsar;t und einem Gerichts« Wundarzt. d)Ohne näbere Beziehung zum S anit ät w es e n sind folgende Behörden : 6) Die Grund-Entlastung-Fonds-Direkzion; 7) das Ober-Landesgericht; 8) die Finanz-Landesdirekzion (zugl. f. Illirien und das Küstenland); 9) die Finanz-Pro» kuratur; 19) die Steuer-Administrazion; 11) das Hauptzoll-und Verzehrungfteuer« Oberamt; 12) die Landes-Hauptkasse; 13) das Münzamt; 14) die Finanz. Bezirks-Direkzion; 15) das Gefällen-Obergericht, und 16) Bezirksgericht; 17) das Lottoamt; 18) die Berg- und Forst - Direkzion ; 19) die Landes - Baudirekzion; 20) die südl. Staats-Eisenbahn-Verw.II. Sekzion; 21) die Post-Direkzion; 22) das Militär-Kommando und 23) das Gensd'armerie-Regiments «Kommando; 24) die steierische Staatsbuchhaltung. v l . Macher's Topograsit. l2
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Titel
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Autor
Mathias Macher
Verlag
Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1860
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.91 x 20.62 cm
Seiten
632
Schlagwörter
Topographie, Kartografie, Statistik
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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