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Hauptstadt Oraz. Das OebÀrhaus.
TodfÀl le erfolgten unter 400:
an Tuberkulose . . . .34°/^
. GehirnlÀhmung . . . 20°/<»
, LungenlÀhmung . . . 8a/a
. Gehirnerweichung . . 6,5°/ an SÀftezersezung . . ö . ^
â allgemeiner LĂ€hmung . 5,7^
« 49 verschied. Krankheiten 23°/^
Zusammen 400
Mehr als die HĂ€lfte der Verstorbenen erlag den 2 ersten, und die HĂ€lfte
des Restes den 4 folgenden Krankheiten, so daĂ auf die anderen 18 Formen kaum
ein Viertel mehr ĂŒbrig blieb.
Die Entlassung der Pfleglinge aus der Irrenanstalt vor ihrer Heilung
geschieht zufolge Stattb.-Verordnung v. 28. Juni 4854 nur ĂŒber besonderes Ein»
schreiten nach bestimmten Normen. Jeder Pflegling, welcher dem Magistrate Graz
oder einem Bezirksamte als zur Entlassung geeignet bekannt gemacht wird,
ist zufolge Statth.°Erl. v. 45. JÀnner 4855 in dem bestimmten ZeitrÀume aus
der Anstalt abholen zu lassen, widrigens derselbe durch den Magisttat auf Ko«
sten des Schuldttagenden in seine Heimat geschikt wird. Der entlassene Pfleg«
ling ist sowol polizeilich als auch, wo es fein kann. Ă€rztlich zu ĂŒberwachen, und bei
neuerlichen AnfÀllen fogleich in die Behandlung zu geben.
3 . D a s GebÀrhaus
Dieses Institut ist ebenfalls eine Landesanstalt. Es wurde schon im
Jahre 4764 der Grund dazu gelegt, indem man im sogenannten VÀkenhÀusl
des Siechenhauses eine stĂ€dtische GebĂ€ranstalt fĂŒr ledige Schwangere errichtete.
SpÀter (i. I. 4780) wurde diese in ein benachbartes GebÀude, dann 4786 in
den sĂŒdöstl. vom GebĂ€rhausfonde gebauten Trakt im allgemeinen Krankenhause ver«
legt, und zur Staatsanstalt erhoben. Da im GebĂ€rhause der Raum fĂŒr die damit
vereinigte Findelanstalt mangelte, wurde (4826) das gegenĂŒber gelegene Röken«
zaun'fche Haus zu '/, vom Findelhausfonde und 7^ vom Irrenfonde angekauft,
und in dem gegen das Paulustor hin nordöstlich gelegenen Teile desselben das
GebÀrhaus eingerichtet, welches noch gegenwÀrtig besteht. Das Findelhaus wurde
davon getrennt und m alten GebÀrhause untergebracht, so daà sich der GebÀrhaus«
und Findelhausfond gegenseitig die Miete verrechnen. Im Jahre 4853 wurde diese
Anstalt ebenfalls, fo wie das Irrenhaus, als Landesanstalt erklÀrt.
a) Einrichtung des GebÀrhauses. Dieses Institut befindetsichim
nördl. Teile des Rökenzaun'schen Hauses. Das GebÀude besteht aus 2 Stolwer«
km, in welchen auĂer den Wohnungen fĂŒr den Portier, die Hebamme :c. 4 4 mei«
stenteils groĂe Zimmer fĂŒr die Erfordernisse der Anstalt eingerichtet sind. Die
LokalitÀt hat eine erhöhte, freie Lage. und ist gegen die oft heftigen Nordwinde
zum Teile durch den SchloĂberg gedekt. hat aber etwas zn wenig Sonne. In jedem
der 2 Stokwerle find breite, geschlossene GÀnge, und bei guter Witterung können
die Schwangeren und Ammen auch den gerÀumigen Hof, welcher mit dem Irren-
hause ein gemeinsames Einfahrtor hat, und dm Garten zur freien Bewegung benĂŒzen.
Die Einrichtung ist im Allgemeinen der des Kranken» uud des Inenhauses gleich-
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Title
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Author
- Mathias Macher
- Publisher
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.91 x 20.62 cm
- Pages
- 632
- Keywords
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen