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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
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Hauptstadt Oraz. Das OebĂ€rhaus. TodfĂ€l le erfolgten unter 400: an Tuberkulose . . . .34°/^ . GehirnlĂ€hmung . . . 20°/<» , LungenlĂ€hmung . . . 8a/a . Gehirnerweichung . . 6,5°/ an SĂ€ftezersezung . . ö . ^ „ allgemeiner LĂ€hmung . 5,7^ « 49 verschied. Krankheiten 23°/^ Zusammen 400 Mehr als die HĂ€lfte der Verstorbenen erlag den 2 ersten, und die HĂ€lfte des Restes den 4 folgenden Krankheiten, so daß auf die anderen 18 Formen kaum ein Viertel mehr ĂŒbrig blieb. Die Entlassung der Pfleglinge aus der Irrenanstalt vor ihrer Heilung geschieht zufolge Stattb.-Verordnung v. 28. Juni 4854 nur ĂŒber besonderes Ein» schreiten nach bestimmten Normen. Jeder Pflegling, welcher dem Magistrate Graz oder einem Bezirksamte als zur Entlassung geeignet bekannt gemacht wird, ist zufolge Statth.°Erl. v. 45. JĂ€nner 4855 in dem bestimmten ZeitrĂ€ume aus der Anstalt abholen zu lassen, widrigens derselbe durch den Magisttat auf Ko« sten des Schuldttagenden in seine Heimat geschikt wird. Der entlassene Pfleg« ling ist sowol polizeilich als auch, wo es fein kann. Ă€rztlich zu ĂŒberwachen, und bei neuerlichen AnfĂ€llen fogleich in die Behandlung zu geben. 3 . D a s GebĂ€rhaus Dieses Institut ist ebenfalls eine Landesanstalt. Es wurde schon im Jahre 4764 der Grund dazu gelegt, indem man im sogenannten VĂ€kenhĂ€usl des Siechenhauses eine stĂ€dtische GebĂ€ranstalt fĂŒr ledige Schwangere errichtete. SpĂ€ter (i. I. 4780) wurde diese in ein benachbartes GebĂ€ude, dann 4786 in den sĂŒdöstl. vom GebĂ€rhausfonde gebauten Trakt im allgemeinen Krankenhause ver« legt, und zur Staatsanstalt erhoben. Da im GebĂ€rhause der Raum fĂŒr die damit vereinigte Findelanstalt mangelte, wurde (4826) das gegenĂŒber gelegene Röken« zaun'fche Haus zu '/, vom Findelhausfonde und 7^ vom Irrenfonde angekauft, und in dem gegen das Paulustor hin nordöstlich gelegenen Teile desselben das GebĂ€rhaus eingerichtet, welches noch gegenwĂ€rtig besteht. Das Findelhaus wurde davon getrennt und m alten GebĂ€rhause untergebracht, so daß sich der GebĂ€rhaus« und Findelhausfond gegenseitig die Miete verrechnen. Im Jahre 4853 wurde diese Anstalt ebenfalls, fo wie das Irrenhaus, als Landesanstalt erklĂ€rt. a) Einrichtung des GebĂ€rhauses. Dieses Institut befindetsichim nördl. Teile des Rökenzaun'schen Hauses. Das GebĂ€ude besteht aus 2 Stolwer« km, in welchen außer den Wohnungen fĂŒr den Portier, die Hebamme :c. 4 4 mei« stenteils große Zimmer fĂŒr die Erfordernisse der Anstalt eingerichtet sind. Die LokalitĂ€t hat eine erhöhte, freie Lage. und ist gegen die oft heftigen Nordwinde zum Teile durch den Schloßberg gedekt. hat aber etwas zn wenig Sonne. In jedem der 2 Stokwerle find breite, geschlossene GĂ€nge, und bei guter Witterung können die Schwangeren und Ammen auch den gerĂ€umigen Hof, welcher mit dem Irren- hause ein gemeinsames Einfahrtor hat, und dm Garten zur freien Bewegung benĂŒzen. Die Einrichtung ist im Allgemeinen der des Kranken» uud des Inenhauses gleich-
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Titel
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Autor
Mathias Macher
Verlag
Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1860
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.91 x 20.62 cm
Seiten
632
Schlagwörter
Topographie, Kartografie, Statistik
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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