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Hauptstadt Oraz. Das Oebärhaus.
Todfäl le erfolgten unter 400:
an Tuberkulose . . . .34°/^
. Gehirnlähmung . . . 20°/<»
, Lungenlähmung . . . 8a/a
. Gehirnerweichung . . 6,5°/ an Säftezersezung . . ö . ^
„ allgemeiner Lähmung . 5,7^
« 49 verschied. Krankheiten 23°/^
Zusammen 400
Mehr als die Hälfte der Verstorbenen erlag den 2 ersten, und die Hälfte
des Restes den 4 folgenden Krankheiten, so daß auf die anderen 18 Formen kaum
ein Viertel mehr übrig blieb.
Die Entlassung der Pfleglinge aus der Irrenanstalt vor ihrer Heilung
geschieht zufolge Stattb.-Verordnung v. 28. Juni 4854 nur über besonderes Ein»
schreiten nach bestimmten Normen. Jeder Pflegling, welcher dem Magistrate Graz
oder einem Bezirksamte als zur Entlassung geeignet bekannt gemacht wird,
ist zufolge Statth.°Erl. v. 45. Jänner 4855 in dem bestimmten Zeiträume aus
der Anstalt abholen zu lassen, widrigens derselbe durch den Magisttat auf Ko«
sten des Schuldttagenden in seine Heimat geschikt wird. Der entlassene Pfleg«
ling ist sowol polizeilich als auch, wo es fein kann. ärztlich zu überwachen, und bei
neuerlichen Anfällen fogleich in die Behandlung zu geben.
3 . D a s Gebärhaus
Dieses Institut ist ebenfalls eine Landesanstalt. Es wurde schon im
Jahre 4764 der Grund dazu gelegt, indem man im sogenannten Väkenhäusl
des Siechenhauses eine städtische Gebäranstalt für ledige Schwangere errichtete.
Später (i. I. 4780) wurde diese in ein benachbartes Gebäude, dann 4786 in
den südöstl. vom Gebärhausfonde gebauten Trakt im allgemeinen Krankenhause ver«
legt, und zur Staatsanstalt erhoben. Da im Gebärhause der Raum für die damit
vereinigte Findelanstalt mangelte, wurde (4826) das gegenüber gelegene Röken«
zaun'fche Haus zu '/, vom Findelhausfonde und 7^ vom Irrenfonde angekauft,
und in dem gegen das Paulustor hin nordöstlich gelegenen Teile desselben das
Gebärhaus eingerichtet, welches noch gegenwärtig besteht. Das Findelhaus wurde
davon getrennt und m alten Gebärhause untergebracht, so daß sich der Gebärhaus«
und Findelhausfond gegenseitig die Miete verrechnen. Im Jahre 4853 wurde diese
Anstalt ebenfalls, fo wie das Irrenhaus, als Landesanstalt erklärt.
a) Einrichtung des Gebärhauses. Dieses Institut befindetsichim
nördl. Teile des Rökenzaun'schen Hauses. Das Gebäude besteht aus 2 Stolwer«
km, in welchen außer den Wohnungen für den Portier, die Hebamme :c. 4 4 mei«
stenteils große Zimmer für die Erfordernisse der Anstalt eingerichtet sind. Die
Lokalität hat eine erhöhte, freie Lage. und ist gegen die oft heftigen Nordwinde
zum Teile durch den Schloßberg gedekt. hat aber etwas zn wenig Sonne. In jedem
der 2 Stokwerle find breite, geschlossene Gänge, und bei guter Witterung können
die Schwangeren und Ammen auch den geräumigen Hof, welcher mit dem Irren-
hause ein gemeinsames Einfahrtor hat, und dm Garten zur freien Bewegung benüzen.
Die Einrichtung ist im Allgemeinen der des Kranken» uud des Inenhauses gleich-
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Titel
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Autor
- Mathias Macher
- Verlag
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.91 x 20.62 cm
- Seiten
- 632
- Schlagwörter
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen