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388 Hauptstadt Graz. Mediz.-chir. kehranftalt.
Lande herumzogen. Den Scharfrichtern und Schindern, welche mittlerweile
ebmfalls die Ehrlichkeit-ErklĂ€rung erhielten, wurde die Behandlung Ă€uĂerlicher Ge«
brechen »erboten, und auch andere WinkelĂ€rzte und Kurpfuscher wurden unterdrĂŒkt;
allein selbst gegenwÀrtig findet man noch viele Abdeker (Schinder) unter den
AfterÀrzten.
Im 18. Jahrh, galten die Bader schon durchgehends als WundÀrzte, und
wurden auch in StÀdten schon hÀufig Chirurgen genannt: sie hatten aber keine andere
Fachbildung, als welche ihnen von ihren Lehrherren zu Teil wurde, und muĂten sich
mit ihrem Lehrbrief bei der Grazer-SanitĂ€tkommiffion zur PrĂŒfung und Approba-
zion stellen. Wo auf dem Lande Bader oder Chirurgen fehlten, wurden zufolge
Patentes vom 3. August 1751 Feldscherer angestellt. Uebrigens muĂten alle
Chirurgen, welche eine öffentliche Anstellung erhalten wollten, an einer UniversitÀt
geprĂŒft sein. Durch Hoftesk. v. 24. Juli 1756 wurde eine ausfĂŒhrliche Vorschrift
erlassen, wie die Vader- und Chirurgenlehrlinge von ihren Meistern behandelt und
unterrichtet werden follen. Durch die Gesundheitordnung (Patent vom 2.
JĂ€nner 1770) wurde festgesezt. daĂ kĂŒnftig Niemand das Amt eines Wundarztes
oder Baders versehen dĂŒrfe, wenn er sich nicht mit einer Urkunde der Tauglichkeit
von einer erblÀndischen medizinischen FakultÀt ausweisen könne. Vermöge Hofkzl.-D.
vom 17. Sept. 1772 wurde auch die bishinige Apvrobirung der Nader und Chi-
rurgen, der Hebammen und Apotheker durch die Grazer-SanitÀtkommiffion abge»
stellt. Dadurch war zwar das leidige alte Vaderwesen gewaltig erschĂŒttert; allein
es wurde auch bald der Mangel an WundĂ€rzten und Hebammen fĂŒhlbar, und
die Errichtung einer chirurgischen Lehranstalt in Graz erschien als ein drin«
gendes BedĂŒrfniĂ.
V Errichtung und Gntwiklung der mediz. chirurgischen
Lehranstalt in Graz
Zur GrĂŒndung dieses Institutes wurde zufolge Hofkzl.-D. v. 17. Juni 1774
ein Professor der Chirurgie in Graz angestellt, wodurch die Notwendigkeit
der PrĂŒfung der Bader und Hebammm auf einer erblĂ€ndischen mediz. FakultĂ€t ent-
fiel. Zwei Jahre spÀter wurde auch, nach Gub.-V. v. 24. September 1776, Z.
362, daselbst ein Lehrer der Anatomie angestellt, und die GrazerWundÀrzte und
Nader erhielten durch Gub.-Kurr. v. 17. April 1777 die Weisung, die Voile»
sungen desselben fleiĂig zu besuchen. Ein Hebammen-Unterricht bestand schon
frĂŒher, indem der stand. Geburthelfer nach I. Oe. Reg.- V. vom. 12.MĂ€lz
1758 zu diesem Unterrichte verpflichtet war, und zufolge I. Oe. Reg.-V. vom 25.
Juni 1759, Z. 169, eine förmliche Hebammenfchule haltm muĂte. Durch
I. Oe. Gub.-Zirk. v. 18. Febr. 1777 wurde jedoch, um das Land mit tĂŒchtigen
Hebammen zu versehen, ein eigener Lehrer der Hebammenkunst angestellt, der
Lehrkurs auf 3 Monate festgesezt. und der Professor verpflichtet, den SchĂŒlerinen
ĂŒberdies nock 30 Kollegien privatiiu zu geben. Ein Hof.-Dek. vom 23. JĂ€nner
1779 bestÀtigte diese Hebammenschule. Sie wurde mit der chirurgischen Lehran«
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Title
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Author
- Mathias Macher
- Publisher
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.91 x 20.62 cm
- Pages
- 632
- Keywords
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen