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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Seite - 388 -
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388 Hauptstadt Graz. Mediz.-chir. kehranftalt. Lande herumzogen. Den Scharfrichtern und Schindern, welche mittlerweile ebmfalls die Ehrlichkeit-Erklärung erhielten, wurde die Behandlung äußerlicher Ge« brechen »erboten, und auch andere Winkelärzte und Kurpfuscher wurden unterdrükt; allein selbst gegenwärtig findet man noch viele Abdeker (Schinder) unter den Afterärzten. Im 18. Jahrh, galten die Bader schon durchgehends als Wundärzte, und wurden auch in Städten schon häufig Chirurgen genannt: sie hatten aber keine andere Fachbildung, als welche ihnen von ihren Lehrherren zu Teil wurde, und mußten sich mit ihrem Lehrbrief bei der Grazer-Sanitätkommiffion zur Prüfung und Approba- zion stellen. Wo auf dem Lande Bader oder Chirurgen fehlten, wurden zufolge Patentes vom 3. August 1751 Feldscherer angestellt. Uebrigens mußten alle Chirurgen, welche eine öffentliche Anstellung erhalten wollten, an einer Universität geprüft sein. Durch Hoftesk. v. 24. Juli 1756 wurde eine ausführliche Vorschrift erlassen, wie die Vader- und Chirurgenlehrlinge von ihren Meistern behandelt und unterrichtet werden follen. Durch die Gesundheitordnung (Patent vom 2. Jänner 1770) wurde festgesezt. daß künftig Niemand das Amt eines Wundarztes oder Baders versehen dürfe, wenn er sich nicht mit einer Urkunde der Tauglichkeit von einer erbländischen medizinischen Fakultät ausweisen könne. Vermöge Hofkzl.-D. vom 17. Sept. 1772 wurde auch die bishinige Apvrobirung der Nader und Chi- rurgen, der Hebammen und Apotheker durch die Grazer-Sanitätkommiffion abge» stellt. Dadurch war zwar das leidige alte Vaderwesen gewaltig erschüttert; allein es wurde auch bald der Mangel an Wundärzten und Hebammen fühlbar, und die Errichtung einer chirurgischen Lehranstalt in Graz erschien als ein drin« gendes Bedürfniß. V Errichtung und Gntwiklung der mediz. chirurgischen Lehranstalt in Graz Zur Gründung dieses Institutes wurde zufolge Hofkzl.-D. v. 17. Juni 1774 ein Professor der Chirurgie in Graz angestellt, wodurch die Notwendigkeit der Prüfung der Bader und Hebammm auf einer erbländischen mediz. Fakultät ent- fiel. Zwei Jahre später wurde auch, nach Gub.-V. v. 24. September 1776, Z. 362, daselbst ein Lehrer der Anatomie angestellt, und die GrazerWundärzte und Nader erhielten durch Gub.-Kurr. v. 17. April 1777 die Weisung, die Voile» sungen desselben fleißig zu besuchen. Ein Hebammen-Unterricht bestand schon früher, indem der stand. Geburthelfer nach I. Oe. Reg.- V. vom. 12.Mälz 1758 zu diesem Unterrichte verpflichtet war, und zufolge I. Oe. Reg.-V. vom 25. Juni 1759, Z. 169, eine förmliche Hebammenfchule haltm mußte. Durch I. Oe. Gub.-Zirk. v. 18. Febr. 1777 wurde jedoch, um das Land mit tüchtigen Hebammen zu versehen, ein eigener Lehrer der Hebammenkunst angestellt, der Lehrkurs auf 3 Monate festgesezt. und der Professor verpflichtet, den Schülerinen überdies nock 30 Kollegien privatiiu zu geben. Ein Hof.-Dek. vom 23. Jänner 1779 bestätigte diese Hebammenschule. Sie wurde mit der chirurgischen Lehran«
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Titel
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Autor
Mathias Macher
Verlag
Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1860
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.91 x 20.62 cm
Seiten
632
Schlagwörter
Topographie, Kartografie, Statistik
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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