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390 Hauptstadt Graz. Mediz.-chir. Lehranstalt.
von denen jeder 1 Dukaten Honorar bezog. Die med.-chir. Lehranstalt kam in
das neu errichtete allgemeine Krankenhaus, und der Protomedikus, welcher
dasselbe zu überwachen hatte, mußte nach Hoffzl.-D. v. 24. Febr. 4786 als Di«
nktor der Lehranstalt den Prüfungen beiwohnen. Der Lehrlurs für die Wund-
ärzte (Pattone der Chirurgie) wurde zufolge Hofkzl.°D. v. 26. Juni 1786 auf 2
Jahre festgefezt.
Da die Hebammen in der Lehranstalt nicht in nötiger Anzal unterrichtet
werden konnten, so wurde zufolge Hofkzl.-D. v. 3. Dez. 4786 in jedem der 5
Kreise ein Kreiswundarzt mit 200 ft. Gehalt und der Obliegenheit ange»
stellt, die Hebammen unentgeltlich zu unterrichten. Zur Bestreitung der Reiselosten
im die zu unterrichtenden Hebammen waren jährl. 300 fi. angewiesen. Später erhielt
(Hofl;l.-D. v. 11. Mai 1787) auch jeder andere Wundarzt das Recht, Hebammen
zu unterrichteten, nur mußten diese vom Kreisarzt und dem Kreiswundarzt geprüft
werden. Erst durch Hofkzl.«D. v. 30. Sept. 1812 wurden wieder sämmtliche He«
bammen zum Unterrichte an die Lehranstalt in Graz gewiesen. Der Betrag, wel»
chen arme Landweiber während des geburthilflichen Unterrichtes in Gra; zu genie»
ßen hatten, wurde auf je 20 fi. festgefezt, (Gub.-V. v. 19. Juli 1800). und
der Professor der Gedurthilfe erhielt jährlich 20 fi. zum Ankauf von Büchern für
dieselben. Zufolge Hofkzl.-D. v. 23. März 1806 wurde diesen Weibern täglich
24 kr. aus der stand. Kasse bewilliget.
Im Jahr 1804 erhielt die Lehranstalt nach dem neuen Etu dienplan
(Hofl.'D. v. 17. und 21. Febr.) ihre Einrichtung, dann zufolge Studhk.°D.
v. 2. April 1809 auch einen Lehrer der gerichtlichen Arzneikunde und
der medizinischen Polizei mit einer jährlichen Remunerazion von 300 fi.
Das Studhk.'D. v. 19. Jänner 1810 bestimmte höhere Prüfungtaren und das
v. 17. Okt. 1810 verfügte einige Modifikazionen des med.-chir. Studiums. Im
Jahr 1811 wurde das pathologische Museum (Studhk.-D. v. 18. Okt.)
gegründet. Im weiteren Verlaufe der Jahre entwikelte sich diese Studienanstalt
immer höher. Bei der Wiederherstellung der Universität Graz i. I. 1827
(Studhk.'D. v. 30. Jänner, Z. 514) wurde die Verfassung und Einrichtung des
med.-chir. Lizealstudiums beibehalten. Mit Hoflzl.-Bewilligung v. 1. Juli 1828.
Z. 6120. errichtete man bei der Grazer < Findelanstalt zur Erhaltung des frischen
Impfstoffes und zum praktischen Impfunterrichte für die Kandidaten der Chirurgie
ein Impf inf t i tut , welches immer srischm Impfstoff unentgeltlich lieferte, aber später
wieder aufgelassen wurde.
Die Neuorganisirung des med.-chir. Studiums v. I. 1833 (Studhk.«
Dek. v. 20. April. Z. 2062) besteht im Wesentlichen noch gegenwärtig. Nach
diesem Plane wurde auch in Graz ein Professor der Vorbereitung wissen«
schatten angestellt. Durch Studhk.°D. v. 7. Avril 1838 erhielt die Sezir«
Anstalt ein neues Regulativ. Die i. I. 1848 an den Universitäten eingeführte,
und Anfangs auch beim niedern chirurg. Studium bestandene Lchr- und Lernfreiheit
wurde gemäß Unterr.-Minist.-ßrl. v. 8. Okt. 1849 auf dieses nicht mcbr ausgedehnt.
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Title
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Author
- Mathias Macher
- Publisher
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1860
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.91 x 20.62 cm
- Pages
- 632
- Keywords
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen