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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 vergieren,unteranderemauchdeshalb,weildersoziologischeBegriffge¯reinen Bedeutungswandel durchgemacht hat17 und die Texte unterschiedlich (liter- ar-)historisch verortet werden.18Vielleicht kannman den Fremden (ge¯r) als „resident outsider“ bezeichnen, wobei seine Abkunft offen bleibt und er au- ßerhalbderGastgesellschaft steht.19 Das Begriffsfeld gr/gwr (Fremder / als Fremder wohnen) ist in keineman- deren Buch der Hebräischen Bibel absolut wie prozentual so häufig wie im Deuteronomium belegt.20Der Ausdruck ge¯r findet sich fast ausschließlich in Gesetzestexten.Daskönntedaraufdeuten, dass es sichumeinen„sozialenTy- penbegriff“handelt.21DabeibleibenaberHerkunftundGeschlechtdesFremden immerunbestimmt,ebensoseinekulturellenBezüge.ModerneFragennachder eigenen Sprache undKulturwie die nachLegalität undDauer desAufenthalts spielenkeineRolle. „Über seine [desFremden] eigeneGefühlslage,Mentalität, politischeoder religiöseGesinnungwirdankeinerStelledesDeuteronomiums gesprochen.“22 Einzelne seinerTexte lasseneingewissesProfil „desFremden“ausderSicht derer, die Mose in seinen Abschiedsreden anspricht, erkennen. Dazu gehört zunächst, dass er außerhalb seinesVerwandtschaftssystems lebtundkeinBür- gerrechtbesitzt.Obwohl er in1,16alsProzesspartnerund in24,14alsArbeits- kollege auftritt, gehört der Fremdenicht zuden „Brüdern“.Dochwird er nir- gendsals „Fremder in Israel“bezeichnet, sondern steht ineinemgewissenNa- heverhältnis. Er ist – und zwar nur im Deuteronomium (von Ex 20,10, der wandernaufgrundvonArbeitssucheundseinewirtschaftlicheAbhängigkeit von selbstän- digenGrundbesitzernverursacht.IhncharakterisierealsoseinminderersozialerRang,nicht seine nationale Fremdheit. Gegen Bultmann argumentiertMarkus Zehnder, Umgangmit Fremden in Israel und Assyrien. Ein Beitrag zur Anthropologie des „Fremden“ im Licht antikerQuellen,Beiträge zurWissenschaft vomAltenundNeuenTestament168, Stuttgart 2005, S. 285–86, fürdieAnnahme, „dass sowohl ethnischewie auch religiöseFremdheit in allerRegel zudenBedeutungselementendesNomensge¯rgehören.“ (S. 286). 17 Vgl. Christiana vanHouten, TheAlien in Israelite Law, The Library ofHebrewBible/Old TestamentStudies107,Sheffield1991,S. 164. 18 Sountersucht z.B. Ebach, Fremde, S. 31, getrennt „dieDarstellungendes Fremden invor- exilischer, exilischer und nachexilischer Zeit“, weil „die Veränderung der Gesellschafts- struktur vonder vorexilischenMehrheitsgesellschaftüberdie exilischeMinderheitsgesell- schaftbishinzumnachexilischenKampfumdie,Leitkultur‘entscheidend“sei.Sieorientiert sich dabei an verschiedenen redaktionsgeschichtlichen Modellen der modernen Deute- ronomiumsforschung (Ebd., S. 26–31). Vgl. aber z.B. Awabdy, Immigrants, S. 110: „We cannotreconstruct fromD[Deuteronomy]theprecisehistorical referentsof thege¯r,butwe can identifywithinDthedistinct social andreligiousstatusesof thege¯r.“ 19 Vgl.SaulM.Olyan,RitesandRank.HierarchyinBiblicalRepresentationsofCult,Princeton, NJ2000,S. 74–81. 20 Ebach,Fremde,S. 41. 21 Bultmann,Fremde,S. 94u.ö. 22 Ebach,Fremde,S. 47Anm.157. DerblindeFleck–dasGebot,denFremdenzu lieben 45 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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