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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
setzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zur schriftlichen
StellungnahmezuBegutachtungsentwürfen einzelnerMinisterien aufgefordert
wird.ZusätzlichveröffentlichtdieBischofskonferenzPressemitteilungen,diedie
rechtlichen Stellungnahmen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen
wollen oder Ergebnisse der Beratungenwährend der Vollversammlungen der
Bischofskonferenzzusammenfassen.
Inweiterer Folge soll eineAuswahl jener StellungnahmenundPresseerklä-
rungen vorgestellt werden, die die Bischofskonferenz oder deren Generalse-
kretariat in den vergangenen fünf Jahren veröffentlicht hat,2 und die sich auf
gesetzlicheVorhabendieser JahrezumThemenkreis ,Islam‘beziehen.
2. BundesgesetzüberdieäußerenRechtsverhältnisse
islamischerReligionsgesellschaften– Islamgesetz2015
DerIslamist inÖsterreichaushistorischenGründenbereitsseit1912gesetzlich
anerkannt. Er genießt damit eine besondere Rechtsstellung, die ihn zu einem
Kooperationspartner des Staateswerden lässt. DieseKooperation bezieht sich
u.a.aufdenReligionsunterrichtanstaatlichenSchulenoderdieMöglichkeitzur
Militär-,Kranken-undGefängnisseelsorge.
Umso bedeutender war das Gesetzesprojekt zur Novellierung des Islamge-
setzes,dessenAbschluss sichdieBundesregierung imJahr2014vorgenommen
hat.ZudiesemZeitpunkt gab es inÖsterreich zwei gesetzlich anerkannte isla-
mische Religionsgesellschaften, die auf unterschiedlicher gesetzlicher Grund-
lage anerkanntwordenwaren: die IslamischeGlaubensgemeinschaft inÖster-
reichwurde imJahr1979aufgrunddes Islamgesetzes 1912anerkannt, die Isla-
misch-Alevitische Religionsgesellschaft3 hingegen im Jahr 2013 aufgrund des
Anerkennungsgesetzes, das das allgemeine Verfahren zur gesetzlichen Aner-
kennungjederReligionsgesellschaft, fürdiekeineeigenegesetzlicheGrundlage
besteht, regelt. Daneben bestand (und bestehtweiterhin) eine staatlich einge-
trageneBekenntnisgemeinschaft,diesichdemIslamzuzähltundsichIslamisch-
schiitischeGlaubensgemeinschaftnennt.
DieNovelledesIslamgesetzessolltenunermöglichenundverlangen,dassalle
islamischen Glaubensgemeinschaften unter dem Regime dieser gesetzlichen
Grundlage stehen.Dasgilt auch fürderen jeweiligeAnerkennung.Demzufolge
dürfenreligiöseBezeichnungen,die einenBezugzueinerReligionsgesellschaft
2 Die entsprechenden Texte sind entweder über dieWebsite derÖsterreichischen Bischofs-
konferenz www.bischofskonferenz.at bzw. www.katholisch.at oder über die Website des
österreichischenParlamentswww.parlament.gv.atabrufbar (letzterZugriff: 12.08.2019).
3 DenZusatz„Islamisch“hatdieseReligionsgesellschaftmittlerweilegestrichen.
Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 203
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik