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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 setzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zur schriftlichen StellungnahmezuBegutachtungsentwürfen einzelnerMinisterien aufgefordert wird.ZusätzlichveröffentlichtdieBischofskonferenzPressemitteilungen,diedie rechtlichen Stellungnahmen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen wollen oder Ergebnisse der Beratungenwährend der Vollversammlungen der Bischofskonferenzzusammenfassen. Inweiterer Folge soll eineAuswahl jener StellungnahmenundPresseerklä- rungen vorgestellt werden, die die Bischofskonferenz oder deren Generalse- kretariat in den vergangenen fünf Jahren veröffentlicht hat,2 und die sich auf gesetzlicheVorhabendieser JahrezumThemenkreis ,Islam‘beziehen. 2. BundesgesetzüberdieäußerenRechtsverhältnisse islamischerReligionsgesellschaften– Islamgesetz2015 DerIslamist inÖsterreichaushistorischenGründenbereitsseit1912gesetzlich anerkannt. Er genießt damit eine besondere Rechtsstellung, die ihn zu einem Kooperationspartner des Staateswerden lässt. DieseKooperation bezieht sich u.a.aufdenReligionsunterrichtanstaatlichenSchulenoderdieMöglichkeitzur Militär-,Kranken-undGefängnisseelsorge. Umso bedeutender war das Gesetzesprojekt zur Novellierung des Islamge- setzes,dessenAbschluss sichdieBundesregierung imJahr2014vorgenommen hat.ZudiesemZeitpunkt gab es inÖsterreich zwei gesetzlich anerkannte isla- mische Religionsgesellschaften, die auf unterschiedlicher gesetzlicher Grund- lage anerkanntwordenwaren: die IslamischeGlaubensgemeinschaft inÖster- reichwurde imJahr1979aufgrunddes Islamgesetzes 1912anerkannt, die Isla- misch-Alevitische Religionsgesellschaft3 hingegen im Jahr 2013 aufgrund des Anerkennungsgesetzes, das das allgemeine Verfahren zur gesetzlichen Aner- kennungjederReligionsgesellschaft, fürdiekeineeigenegesetzlicheGrundlage besteht, regelt. Daneben bestand (und bestehtweiterhin) eine staatlich einge- trageneBekenntnisgemeinschaft,diesichdemIslamzuzähltundsichIslamisch- schiitischeGlaubensgemeinschaftnennt. DieNovelledesIslamgesetzessolltenunermöglichenundverlangen,dassalle islamischen Glaubensgemeinschaften unter dem Regime dieser gesetzlichen Grundlage stehen.Dasgilt auch fürderen jeweiligeAnerkennung.Demzufolge dürfenreligiöseBezeichnungen,die einenBezugzueinerReligionsgesellschaft 2 Die entsprechenden Texte sind entweder über dieWebsite derÖsterreichischen Bischofs- konferenz www.bischofskonferenz.at bzw. www.katholisch.at oder über die Website des österreichischenParlamentswww.parlament.gv.atabrufbar (letzterZugriff: 12.08.2019). 3 DenZusatz„Islamisch“hatdieseReligionsgesellschaftmittlerweilegestrichen. Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 203 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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