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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
finanziertwerdenmuss,wobei PersonalsubventionenausdemAusland–etwa
imFallvonImamen–ebenfallsvomVerbotausländischerFinanzierungerfasst
sind. Einzig die einmalige Zuwendung in Form von Schenkungen oder Erb-
schaftensolltezulässigsein, soferndieVerwaltungdiesesVermögens imInland
erfolgt.
DieĂ–sterreichische Bischofskonferenz wurde wie ĂĽblich aufgefordert, zu
diesemMinisterialentwurf eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat aber ent-
schieden,voneiner formellenStellungnahmeabzusehenundsichstattdessenin
Form einer Presseerklärung dazu zu äußern. Dieser Presseerklärung ist die
Herbstvollversammlung derĂ–sterreichischen Bischofskonferenz 2014 voran-
gegangen, während deren Verlauf es zu persönlichen Begegnungen mit dem
zuständigen Bundesminister Josef Ostermayer und dem für Integration zu-
ständigenBundesministerSebastianKurzgekommenist.
BemerkenswertistindieserErklärungvomNovember2014,dassdieBischöfe
denUmstand für erklärungsbedürftig hielten, dass sie keine formale Stellung-
nahme abgegeben haben. Als Begründung führen sie zunächst an, dass sich
bereits andere Institutionen,GruppenundEinzelpersonen ingroĂźerZahl zum
Gesetzesentwurfgeäußerthaben.Sieberichtenaberauch,dasssicheinigedieser
InstitutionenundPersonenmit teilweise sehr unterschiedlicher Einschätzung
an die Katholische Kirche mit der Bitte gewendet haben, eine formale Stel-
lungnahme abzugeben. Die Bischöfe scheinen damit, ohne dies ausdrücklich
auszufĂĽhren, sowohl jene zumeinen, denendieRestriktionen imGesetzesent-
wurf nichtweit genuggingen, als auch jene, die inderNovellierung eineklare
VerletzungdesRechtesaufReligionsfreiheit gesehenhaben.
Als weitere BegrĂĽndung dafĂĽr, keine Stellungnahme abzugeben, wird der
UmstandangefĂĽhrt, dass es sichbeidiesemBegutachtungsentwurfumeinGe-
setzhandelt,das eineandereKircheoderReligionsgesellschaftbetrifftunddas
ĂĽberdiesbeiderbetreffendenReligionsgesellschaft sowohlaufZustimmungals
auchAblehnunggestoßen ist.DieBischofskonferenzplädiertdaherdafür,dass
sichdieKatholischeKirche inĂ–sterreichnicht indieAngelegenheitenanderer
Kirchen oder Religionsgemeinschaften einmischt, die ĂĽberdies innerhalb der
betroffenenReligionsgemeinschaftkontroversbeurteiltwerden.
Daher hält die Bischofskonferenz fest, dass sie entsprechendderbisherigen
Gepflogenheit,sichinsolchenFällen, indenenandereReligionsgemeinschaften
betroffen sind, sich einer Stellungnahme zu enthalten, auch zur Novelle des
Islamgesetzes keine offizielle Stellungnahme abgibt, und ergänzt erläuternd,
dasssiesomitkeinenEinwanderhebt,waswohlalsvorsichtigeZustimmungzum
vorliegendenEntwurfgedeutetwerdenkönnte.Gleichzeitighältsie fest,dasssie
sich als Anwältin der Religionsfreiheit versteht und beabsichtigt, in religions-
rechtlichenGrundsatzfragensehrwohlStellungnahmenabzugeben,wiesiedies
auchbisdahingetanhat.
Der IslamalsThemaderĂ–sterreichischenBischofskonferenz 205
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik