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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 finanziertwerdenmuss,wobei PersonalsubventionenausdemAusland–etwa imFallvonImamen–ebenfallsvomVerbotausländischerFinanzierungerfasst sind. Einzig die einmalige Zuwendung in Form von Schenkungen oder Erb- schaftensolltezulässigsein, soferndieVerwaltungdiesesVermögens imInland erfolgt. DieÖsterreichische Bischofskonferenz wurde wie üblich aufgefordert, zu diesemMinisterialentwurf eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat aber ent- schieden,voneiner formellenStellungnahmeabzusehenundsichstattdessenin Form einer Presseerklärung dazu zu äußern. Dieser Presseerklärung ist die Herbstvollversammlung derÖsterreichischen Bischofskonferenz 2014 voran- gegangen, während deren Verlauf es zu persönlichen Begegnungen mit dem zuständigen Bundesminister Josef Ostermayer und dem für Integration zu- ständigenBundesministerSebastianKurzgekommenist. BemerkenswertistindieserErklärungvomNovember2014,dassdieBischöfe denUmstand für erklärungsbedürftig hielten, dass sie keine formale Stellung- nahme abgegeben haben. Als Begründung führen sie zunächst an, dass sich bereits andere Institutionen,GruppenundEinzelpersonen ingroßerZahl zum Gesetzesentwurfgeäußerthaben.Sieberichtenaberauch,dasssicheinigedieser InstitutionenundPersonenmit teilweise sehr unterschiedlicher Einschätzung an die Katholische Kirche mit der Bitte gewendet haben, eine formale Stel- lungnahme abzugeben. Die Bischöfe scheinen damit, ohne dies ausdrücklich auszuführen, sowohl jene zumeinen, denendieRestriktionen imGesetzesent- wurf nichtweit genuggingen, als auch jene, die inderNovellierung eineklare VerletzungdesRechtesaufReligionsfreiheit gesehenhaben. Als weitere Begründung dafür, keine Stellungnahme abzugeben, wird der Umstandangeführt, dass es sichbeidiesemBegutachtungsentwurfumeinGe- setzhandelt,das eineandereKircheoderReligionsgesellschaftbetrifftunddas überdiesbeiderbetreffendenReligionsgesellschaft sowohlaufZustimmungals auchAblehnunggestoßen ist.DieBischofskonferenzplädiertdaherdafür,dass sichdieKatholischeKirche inÖsterreichnicht indieAngelegenheitenanderer Kirchen oder Religionsgemeinschaften einmischt, die überdies innerhalb der betroffenenReligionsgemeinschaftkontroversbeurteiltwerden. Daher hält die Bischofskonferenz fest, dass sie entsprechendderbisherigen Gepflogenheit,sichinsolchenFällen, indenenandereReligionsgemeinschaften betroffen sind, sich einer Stellungnahme zu enthalten, auch zur Novelle des Islamgesetzes keine offizielle Stellungnahme abgibt, und ergänzt erläuternd, dasssiesomitkeinenEinwanderhebt,waswohlalsvorsichtigeZustimmungzum vorliegendenEntwurfgedeutetwerdenkönnte.Gleichzeitighältsie fest,dasssie sich als Anwältin der Religionsfreiheit versteht und beabsichtigt, in religions- rechtlichenGrundsatzfragensehrwohlStellungnahmenabzugeben,wiesiedies auchbisdahingetanhat. Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 205 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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