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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
GegenständeineinerWeiseverhülltoderverbirgt,dasssienichtmehrerkennbar
sind.Andernfalls droheeineVerwaltungsstrafe vonbis zuE150,–.Vondiesem
Verbotsindbloß jeneausgenommen,dieihrGesicht imRahmenkünstlerischer,
kultureller oder traditionellerVeranstaltungenoder imRahmender Sportaus-
übungverhüllenbzw.beidenendieVerhüllunggesundheitlicheoderberufliche
Gründe hat. DasGesetz zielt damit, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, vor
allemaufKleidungsstückeab,dieFrauenausvorwiegendmuslimischgeprägten
LänderntragenunddabeiihrGesichtzumGroßteilodervollkommenverhüllen.
Es istdeshalbauchals ,Burkaverbot‘medialbekanntgeworden.
Die IntentionhinterdemAnti-Gesichtsverhüllungsgesetz istesnachAnsicht
desdafür zuständigen Integrationsministeriums ebenfalls, Integration zu stär-
ken. Integration ist nämlich demGesetz zufolge ein gesamtgesellschaftlicher
Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller inÖsterreich lebenden
Menschenabhängtundaufpersönlicher Interaktionberuht.Wie indenErläu-
terungen zumGesetzesvorschlag festgehaltenwird, soll das Verbot vor allem
dazubeitragen,dieTeilhabeamgesellschaftlichenZusammenlebenzusichern.
Gleichzeitig verspricht man sich von dieser Vorschrift, dass durch sie das
friedlicheZusammenlebenvonMenschenunterschiedlicherHerkunft undRe-
ligion ineinerpluralistischenGesellschaft gestärktwird.
In seiner Stellungnahme zumBegutachtungsentwurf begrüßt das General-
sekretariat derÖsterreichischen Bischofskonferenz einerseits, dass in denEr-
läuterungenzumGesetzdieKommunikationsbereitschaft alswichtigeVoraus-
setzung fürden Integrationsprozessund für ein friedlichesZusammenleben in
einemdemokratischenRechtsstaat hervorgehobenwird. Andererseits sieht es
aberaucheinige schwerwiegendeFragen,die sichdurcheinVerbotderbetrof-
fenenKleidungsstückeergeben.
Allen voranwird in der Stellungnahmedarauf hingewiesen, dass ein gene-
rellesVerbotvonKleidungsstückeninWiderspruchzudeninderEuropäischen
Menschenrechtskonvention garantiertenMenschenrechten stehen könnte.Um
diese rechtlichenBedenkenzuwiderlegen,wäre esnämlichnotwendig, ausrei-
chendzubegründen,dassdieVerhüllungvonGesichtszügeneineGefahrfürdie
öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt. Dies erscheint dem Generalse-
kretariat der Österreichischen Bischofskonferenz jedoch nicht ausreichend
ausgeführtwordenzusein.
Außerdemgibt dasGeneralsekretariat derÖsterreichischenBischofskonfe-
renz zu bedenken, dass in einer pluralen, demokratischen Gesellschaft die
Verhüllung, insofern sie etwaausGründenreligiöserÜberzeugungoderkultu-
rellerIdentitäterfolgt,auchAusdruckeinerlegitimenVielfaltseinkann.Eswird
daherbefürchtet, dass einentsprechendesVerbotdasZusammenlebenderun-
terschiedlichengesellschaftlichenGruppenehererschwerenals fördernkönnte
Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 207
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik