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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 GegenständeineinerWeiseverhülltoderverbirgt,dasssienichtmehrerkennbar sind.Andernfalls droheeineVerwaltungsstrafe vonbis zuE150,–.Vondiesem Verbotsindbloß jeneausgenommen,dieihrGesicht imRahmenkünstlerischer, kultureller oder traditionellerVeranstaltungenoder imRahmender Sportaus- übungverhüllenbzw.beidenendieVerhüllunggesundheitlicheoderberufliche Gründe hat. DasGesetz zielt damit, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, vor allemaufKleidungsstückeab,dieFrauenausvorwiegendmuslimischgeprägten LänderntragenunddabeiihrGesichtzumGroßteilodervollkommenverhüllen. Es istdeshalbauchals ,Burkaverbot‘medialbekanntgeworden. Die IntentionhinterdemAnti-Gesichtsverhüllungsgesetz istesnachAnsicht desdafür zuständigen Integrationsministeriums ebenfalls, Integration zu stär- ken. Integration ist nämlich demGesetz zufolge ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller inÖsterreich lebenden Menschenabhängtundaufpersönlicher Interaktionberuht.Wie indenErläu- terungen zumGesetzesvorschlag festgehaltenwird, soll das Verbot vor allem dazubeitragen,dieTeilhabeamgesellschaftlichenZusammenlebenzusichern. Gleichzeitig verspricht man sich von dieser Vorschrift, dass durch sie das friedlicheZusammenlebenvonMenschenunterschiedlicherHerkunft undRe- ligion ineinerpluralistischenGesellschaft gestärktwird. In seiner Stellungnahme zumBegutachtungsentwurf begrüßt das General- sekretariat derÖsterreichischen Bischofskonferenz einerseits, dass in denEr- läuterungenzumGesetzdieKommunikationsbereitschaft alswichtigeVoraus- setzung fürden Integrationsprozessund für ein friedlichesZusammenleben in einemdemokratischenRechtsstaat hervorgehobenwird. Andererseits sieht es aberaucheinige schwerwiegendeFragen,die sichdurcheinVerbotderbetrof- fenenKleidungsstückeergeben. Allen voranwird in der Stellungnahmedarauf hingewiesen, dass ein gene- rellesVerbotvonKleidungsstückeninWiderspruchzudeninderEuropäischen Menschenrechtskonvention garantiertenMenschenrechten stehen könnte.Um diese rechtlichenBedenkenzuwiderlegen,wäre esnämlichnotwendig, ausrei- chendzubegründen,dassdieVerhüllungvonGesichtszügeneineGefahrfürdie öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt. Dies erscheint dem Generalse- kretariat der Österreichischen Bischofskonferenz jedoch nicht ausreichend ausgeführtwordenzusein. Außerdemgibt dasGeneralsekretariat derÖsterreichischenBischofskonfe- renz zu bedenken, dass in einer pluralen, demokratischen Gesellschaft die Verhüllung, insofern sie etwaausGründenreligiöserÜberzeugungoderkultu- rellerIdentitäterfolgt,auchAusdruckeinerlegitimenVielfaltseinkann.Eswird daherbefürchtet, dass einentsprechendesVerbotdasZusammenlebenderun- terschiedlichengesellschaftlichenGruppenehererschwerenals fördernkönnte Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 207 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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