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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Al#/fin bestanden hat, das auf Repräsentanten der Lineages beruhte, deren
Mitglieder sich somit – theoretisch – in der Politik vertreten fühlen konnten.
VerglichenmitdenkomplexenpolitischenStrukturen inDahomeyundO`.yo´.
kann man bei den Shilluk nicht von einem ausgeprägten Staatswesen spre-
chen.115WieHowellanhandderUntersuchungderRolledesRethimTatausgleich
bei Tötungsdelikten gezeigt hat, war dessen „Jurisdiktion“ auf Vermittlung
zwischenden beteiligten Parteien,nachdemdiese jenen angerufen haben, be-
schränkt, auch die Abgaben an den König in diesen Fällen sind eher als Be-
zahlung für rituelle Funktionen denn als Pönale anzusehen.116 Das legt den
Schlussnahe, dassderReth, trotz seiner theoretischabsolutenMacht in erster
Liniedie–sich indenumfänglichenInthronisationsritualenmanifestierende–
rituelle Rolle des sakralenHerrschers als Repräsentant der Einheit desVolkes
gespielt hat. Dennoch hat es freilich auch eine historische Entwicklungdieser
erst im17. Jahrhundert entstandenen InstitutionüberdieZeit derPräsenzdes
ottomanischenReichs imSudanunddieenglischeHerrschaftmit indirect rule
gegeben.117
4. Schlussbetrachtung
Die angeführten Beispiele zeigen deutlich, dass das Konstrukt eines afrikani-
schen „sakralen Königtums“ aus der Sicht westlicher Forscher des frühen
20. Jahrhunderts, aufdas sichWireduoffensichtlichbezieht, sonicht aufrecht-
erhaltenwerdenkann.Zuunterschiedlich sind, bei allengemeinsamenZügen,
sowohldieBegründungen,dieindenMythengegebenwerden,alsauchdiereale
politischeMachtderjeweiligenHerrscher,vonabsoluterMachtübereineflexible
Machtposition gegenüber anderen Playern, die stets neu ausverhandelt bzw.
erkämpftwird,biszueinerreinrituellenRolle.DasKönigtumistjeweilsaneine,
in dengrundlegendnachClans organisiertenGesellschaften eineVorrangstel-
lungeinnehmendeLineagegebunden.Dasgilt auch fürMali.DasBeispielMali
zeigt–wiediebereitserwähntenhistorischenEntwicklungen–dieAhistorizität
vonWiredus Ausführungen auf: Muslimische Herrscher hat es inWest- und
115 „Incomparisonwith[…]suchhighlydevelopedpolitical institutionsasarefoundinsome
Africankingdoms, […]theShilluksystemcannotbesaidtohavereachedahighdegreeof
rigidityor efficiency“ (PaulPhilipHowell,ObservationsontheShillukof theUpperNile.
The Laws ofHomicide and the Legal Functions of the „Reth“, in: Africa. Journal of the
InternationalAfricanInstitute22/1952,S. 97–119,hier: S. 106).
116 Howell,Observations.
117 Graeber,Kingship, S. 15–19;Ebd., S. 1, bezeichnet erdasShilluk-Reichals „nota stateby
anyoftheusualdefinitionsoftheterm–thekinglackedanysortofadministrationandhad
little systematicpower“.
DemokratieundsakralesKönigtum 257
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik