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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Al#/fin bestanden hat, das auf Repräsentanten der Lineages beruhte, deren Mitglieder sich somit – theoretisch – in der Politik vertreten fühlen konnten. VerglichenmitdenkomplexenpolitischenStrukturen inDahomeyundO`.yo´. kann man bei den Shilluk nicht von einem ausgeprägten Staatswesen spre- chen.115WieHowellanhandderUntersuchungderRolledesRethimTatausgleich bei Tötungsdelikten gezeigt hat, war dessen „Jurisdiktion“ auf Vermittlung zwischenden beteiligten Parteien,nachdemdiese jenen angerufen haben, be- schränkt, auch die Abgaben an den König in diesen Fällen sind eher als Be- zahlung für rituelle Funktionen denn als Pönale anzusehen.116 Das legt den Schlussnahe, dassderReth, trotz seiner theoretischabsolutenMacht in erster Liniedie–sich indenumfänglichenInthronisationsritualenmanifestierende– rituelle Rolle des sakralenHerrschers als Repräsentant der Einheit desVolkes gespielt hat. Dennoch hat es freilich auch eine historische Entwicklungdieser erst im17. Jahrhundert entstandenen InstitutionüberdieZeit derPräsenzdes ottomanischenReichs imSudanunddieenglischeHerrschaftmit indirect rule gegeben.117 4. Schlussbetrachtung Die angeführten Beispiele zeigen deutlich, dass das Konstrukt eines afrikani- schen „sakralen Königtums“ aus der Sicht westlicher Forscher des frühen 20. Jahrhunderts, aufdas sichWireduoffensichtlichbezieht, sonicht aufrecht- erhaltenwerdenkann.Zuunterschiedlich sind, bei allengemeinsamenZügen, sowohldieBegründungen,dieindenMythengegebenwerden,alsauchdiereale politischeMachtderjeweiligenHerrscher,vonabsoluterMachtübereineflexible Machtposition gegenüber anderen Playern, die stets neu ausverhandelt bzw. erkämpftwird,biszueinerreinrituellenRolle.DasKönigtumistjeweilsaneine, in dengrundlegendnachClans organisiertenGesellschaften eineVorrangstel- lungeinnehmendeLineagegebunden.Dasgilt auch fürMali.DasBeispielMali zeigt–wiediebereitserwähntenhistorischenEntwicklungen–dieAhistorizität vonWiredus Ausführungen auf: Muslimische Herrscher hat es inWest- und 115 „Incomparisonwith[…]suchhighlydevelopedpolitical institutionsasarefoundinsome Africankingdoms, […]theShilluksystemcannotbesaidtohavereachedahighdegreeof rigidityor efficiency“ (PaulPhilipHowell,ObservationsontheShillukof theUpperNile. The Laws ofHomicide and the Legal Functions of the „Reth“, in: Africa. Journal of the InternationalAfricanInstitute22/1952,S. 97–119,hier: S. 106). 116 Howell,Observations. 117 Graeber,Kingship, S. 15–19;Ebd., S. 1, bezeichnet erdasShilluk-Reichals „nota stateby anyoftheusualdefinitionsoftheterm–thekinglackedanysortofadministrationandhad little systematicpower“. DemokratieundsakralesKönigtum 257 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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