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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
stellt dieResolution fest: „traditional values, especially those sharedbyall hu-
manity, can be practically applied in the promotion andprotection of human
rightsandupholdinghumandignity,inparticularintheprocessofhumanrights
education“.10Kaum jemandwürdedemwidersprechen, zumal es sichumeine
vage „Kann“-Aussage handelt. An anderer Stelle werden gesellschaftliche In-
stitutionenwie die Familie oder die Schule in ihrer Bedeutung für dieWerte-
vermittlunggewürdigt.11Auchdas istkeinebesondersaufregendeAussage.Vor
allemabervermisstmanjedenAnsatzeinerDefinitionderhierangesprochenen
„traditionalvalues“.AngesichtsderDiffusität derWerte-Semantikkönnte sich
jeder hierunter etwas ganzAnderes vorstellen. Immerhin formuliert dieReso-
lution das Caveat, dass Traditionen nicht gegen dieMenschenwürde und die
Menschenrechte ausgespieltwerdendürfen: „(…) traditions shall notbe invo-
ked to justify practices contrary to humandignity andviolating international
humanrights law“.12MehrKlarheit schafftderTextnicht.
Wer nur den Resolutionstext als solchen liest, dürfte sich schwertun, die
politischeAufregungnachzuvollziehen,dieerausgelösthat.Wiekanneinesolch
blasse, belanglos klingendeResolutiondenMenschenrechtsrat polarisieren, ja
spalten?GeradediesesemantischeDiffusitätmachtjedochdasProblemaus.Die
Sorge istnichtunangebracht,dassdieVermischungdermittlerweile rechtprä-
zisedefiniertenund inrechtsverbindlichenKonventionengehärtenMenschen-
rechtsnormenmit undefinierten „traditional values“dienormativenKonturen
der Menschenrechte aufweichen könnte. Möglicherweise ist dies sogar die
„hiddenagenda“hinterdemProjekt.Wiepasstbeispielswiesedasklardefinierte
Verbot derGeschlechterdiskriminierungmit kontextuell äußert variablenund
letztlich undefinierten „Familienwerten“ zusammen?Wie sollmanmit Span-
nungen umgehen, die aus dem Recht auf Meinungsfreiheit mitsamt seinem
Provokationspotenzial einerseits und traditionellen Vorstellungen von Ge-
meinschaftsloyalität andererseits entspringen können? Unterscheidet sich die
Religionsfreiheit als universalistisch gefasstes Freiheitsfreiheit nicht funda-
mental vontraditionellenToleranzkonzepten,wie sie sich inchristlichemoder
islamischemKontext entwickelt haben?Wie soll man dann abermit solchen
kategorialenDifferenzenumgehen?DerResolutionstext gibt auf solcheFragen
nicht nur keine Antworten, sondern lässt auch gar kein Problembewusstsein
bezüglichetwaiger Spannungenerkennen,die vonvornhereinharmonisierend
überspielt werden. Genau diese Ausblendung bereitet Unbehagen. Die Amal-
gamierung einer diffusen Wertesemantik mit positiv definierten Menschen-
10 Abschnitt 4.
11 Vgl.Abschnitt 2.
12 Präambel.
Menschenrechteund„traditionelleWerte“:EinehoffnungslosvergifteteDebatte? 269
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik