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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 stellt dieResolution fest: „traditional values, especially those sharedbyall hu- manity, can be practically applied in the promotion andprotection of human rightsandupholdinghumandignity,inparticularintheprocessofhumanrights education“.10Kaum jemandwürdedemwidersprechen, zumal es sichumeine vage „Kann“-Aussage handelt. An anderer Stelle werden gesellschaftliche In- stitutionenwie die Familie oder die Schule in ihrer Bedeutung für dieWerte- vermittlunggewürdigt.11Auchdas istkeinebesondersaufregendeAussage.Vor allemabervermisstmanjedenAnsatzeinerDefinitionderhierangesprochenen „traditionalvalues“.AngesichtsderDiffusität derWerte-Semantikkönnte sich jeder hierunter etwas ganzAnderes vorstellen. Immerhin formuliert dieReso- lution das Caveat, dass Traditionen nicht gegen dieMenschenwürde und die Menschenrechte ausgespieltwerdendürfen: „(…) traditions shall notbe invo- ked to justify practices contrary to humandignity andviolating international humanrights law“.12MehrKlarheit schafftderTextnicht. Wer nur den Resolutionstext als solchen liest, dürfte sich schwertun, die politischeAufregungnachzuvollziehen,dieerausgelösthat.Wiekanneinesolch blasse, belanglos klingendeResolutiondenMenschenrechtsrat polarisieren, ja spalten?GeradediesesemantischeDiffusitätmachtjedochdasProblemaus.Die Sorge istnichtunangebracht,dassdieVermischungdermittlerweile rechtprä- zisedefiniertenund inrechtsverbindlichenKonventionengehärtenMenschen- rechtsnormenmit undefinierten „traditional values“dienormativenKonturen der Menschenrechte aufweichen könnte. Möglicherweise ist dies sogar die „hiddenagenda“hinterdemProjekt.Wiepasstbeispielswiesedasklardefinierte Verbot derGeschlechterdiskriminierungmit kontextuell äußert variablenund letztlich undefinierten „Familienwerten“ zusammen?Wie sollmanmit Span- nungen umgehen, die aus dem Recht auf Meinungsfreiheit mitsamt seinem Provokationspotenzial einerseits und traditionellen Vorstellungen von Ge- meinschaftsloyalität andererseits entspringen können? Unterscheidet sich die Religionsfreiheit als universalistisch gefasstes Freiheitsfreiheit nicht funda- mental vontraditionellenToleranzkonzepten,wie sie sich inchristlichemoder islamischemKontext entwickelt haben?Wie soll man dann abermit solchen kategorialenDifferenzenumgehen?DerResolutionstext gibt auf solcheFragen nicht nur keine Antworten, sondern lässt auch gar kein Problembewusstsein bezüglichetwaiger Spannungenerkennen,die vonvornhereinharmonisierend überspielt werden. Genau diese Ausblendung bereitet Unbehagen. Die Amal- gamierung einer diffusen Wertesemantik mit positiv definierten Menschen- 10 Abschnitt 4. 11 Vgl.Abschnitt 2. 12 Präambel. Menschenrechteund„traditionelleWerte“:EinehoffnungslosvergifteteDebatte? 269 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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