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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 mehr in einer Liniemit den anderenmenschenrechtlich verbürgten Freiheits- ansprüchen,sonderngeradezuinOppositiondazuwahrgenommenwird,soals ob „die Menschenrechte“ gegen „die Religionsfreiheit“ verteidigt werden müssten undnicht die Religionsfreiheit als eines dieserMenschenrechte.8Die Ausklammerung der Religionsfreiheit aus dem Zusammenhang der Men- schenrechte nährt den Verdacht, dass eine solcheWahrnehmung tendenziös einseitig istundkonstruktivePotentialevonReligion ignoriert. 3. KannundsolldasRechtaufReligionsfreiheitalsKompassfür dieReligionspolitikdemokratischerGesellschaften fungieren? Umdie inderÜberschrift gestellteFragezubeantworten,musszuerst inErin- nerung gerufenwerden, was das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet, was es schützt, wie es den Staat beansprucht und gegenwelcheMissverständnisse es abzusichern ist. 3.1 SchutzbereichundAnforderungendesRechtesaufReligionsfreiheit9 Religionsfreiheit ist als komplexes individuelles Freiheitsrecht im Kanon der allgemeinenMenschenrechte verankert.10 Es umfasst Glaubens- bzw.Weltan- schauungsfreiheit,Gewissens-undBekenntnisfreiheit (foruminternum); diese genießen absoluten Schutz. Außerdem wird die individuelle und gemein- schaftliche Religionsausübungsfreiheit (forum externum) imRahmender un- teilbarenMenschenrechte (also nicht absolut) geschützt. Der Schutzanspruch richtetsichgegenjedenZwanginreligiösenDingenundsichertzudempositive Ansprüche,diesichausdemRespektvorderreligiösenbzw.weltanschaulichen ÜberzeugungeinerPersonergeben:Erumfasstu.a. dieFreiheitderElternzur 8 Vgl.HeinerBielefeldt,ReligionsfreiheitalsheilsameProvokation.Dankesredeanlässlichder VerleihungdesAlfonsAuer-Ethik-Preises, in:TheologischeQuartalschrift198/2018,S. 146– 162,hier: S. 155–158. 9 Das Folgende basiert auf Marianne Heimbach-Steins, Religion zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Eine christlich-ethische Perspektive, in:MartinDürnberger (Hg.),Öffent- lichkeiten. Salzburger Hochschulwochen 2017, Innsbruck-Wien 2018a, S. 23–75, hier: S. 42–44. 10 DasRechtauf „Gedanken-,Gewissens-,Religions-undWeltanschauungsfreiheit“ ist inder AllgemeinenErklärungderMenschenrechtederVereintenNationen(Art. 18)formuliert;es ist völkerrechtlichverbindlichverankert imPakt fürbürgerlicheundpolitischeRechteder VereintenNationen (Art. 18), in einerReihe vonUN-Konventionen ebensowie in der Eu- ropäischenMenschenrechtskonvention(Art. 9). DasRechtaufReligions-undWeltanschauungsfreiheit 285 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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