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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
mehr in einer Liniemit den anderenmenschenrechtlich verbürgten Freiheits-
ansprüchen,sonderngeradezuinOppositiondazuwahrgenommenwird,soals
ob „die Menschenrechte“ gegen „die Religionsfreiheit“ verteidigt werden
müssten undnicht die Religionsfreiheit als eines dieserMenschenrechte.8Die
Ausklammerung der Religionsfreiheit aus dem Zusammenhang der Men-
schenrechte nährt den Verdacht, dass eine solcheWahrnehmung tendenziös
einseitig istundkonstruktivePotentialevonReligion ignoriert.
3. KannundsolldasRechtaufReligionsfreiheitalsKompassfür
dieReligionspolitikdemokratischerGesellschaften
fungieren?
Umdie inderÜberschrift gestellteFragezubeantworten,musszuerst inErin-
nerung gerufenwerden, was das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet, was es
schützt, wie es den Staat beansprucht und gegenwelcheMissverständnisse es
abzusichern ist.
3.1 SchutzbereichundAnforderungendesRechtesaufReligionsfreiheit9
Religionsfreiheit ist als komplexes individuelles Freiheitsrecht im Kanon der
allgemeinenMenschenrechte verankert.10 Es umfasst Glaubens- bzw.Weltan-
schauungsfreiheit,Gewissens-undBekenntnisfreiheit (foruminternum); diese
genießen absoluten Schutz. Außerdem wird die individuelle und gemein-
schaftliche Religionsausübungsfreiheit (forum externum) imRahmender un-
teilbarenMenschenrechte (also nicht absolut) geschützt. Der Schutzanspruch
richtetsichgegenjedenZwanginreligiösenDingenundsichertzudempositive
Ansprüche,diesichausdemRespektvorderreligiösenbzw.weltanschaulichen
ÜberzeugungeinerPersonergeben:Erumfasstu.a. dieFreiheitderElternzur
8 Vgl.HeinerBielefeldt,ReligionsfreiheitalsheilsameProvokation.Dankesredeanlässlichder
VerleihungdesAlfonsAuer-Ethik-Preises, in:TheologischeQuartalschrift198/2018,S. 146–
162,hier: S. 155–158.
9 Das Folgende basiert auf Marianne Heimbach-Steins, Religion zwischen Privatheit und
Öffentlichkeit. Eine christlich-ethische Perspektive, in:MartinDürnberger (Hg.),Öffent-
lichkeiten. Salzburger Hochschulwochen 2017, Innsbruck-Wien 2018a, S. 23–75, hier:
S. 42–44.
10 DasRechtauf „Gedanken-,Gewissens-,Religions-undWeltanschauungsfreiheit“ ist inder
AllgemeinenErklärungderMenschenrechtederVereintenNationen(Art. 18)formuliert;es
ist völkerrechtlichverbindlichverankert imPakt fürbürgerlicheundpolitischeRechteder
VereintenNationen (Art. 18), in einerReihe vonUN-Konventionen ebensowie in der Eu-
ropäischenMenschenrechtskonvention(Art. 9).
DasRechtaufReligions-undWeltanschauungsfreiheit 285
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik