Page - 286 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Image of the Page - 286 -
Text of the Page - 286 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
religiösen Erziehung ihrer Kinder gemäß den eigenen Überzeugungen und
–ganzfundamental–dieFreiheit,dasreligiöseBekenntnisbeziehungsweisedie
Weltanschauung zu wechseln. GeschĂĽtzt sind die Freiheit des Individuums,
einenGlaubenzuhaben, zubekennenundzupraktizieren (positiveReligions-
freiheit),undebensodieFreiheit,keinenGlaubenzuhaben,zubekennenundzu
praktizieren(negativeReligionsfreiheit).
AlsGarantie-Instanz des „fairen, diskriminierungsfreienUmgangsmit reli-
giöser und weltanschaulicher Vielfalt“11 kann der Staat seine Schutzfunktion
gegenĂĽber den entsprechendenĂśberzeugungen der Individuen nur unter der
Bedingungausüben,dass er sichnicht selbst aneinbestimmtes religiösesoder
weltanschaulichesBekenntnisbindet.Deshalb sindderStaatundseineOrgane
gehalten,denReligionenundWeltanschauungen inderHaltung„respektvoller
Nicht-Identifikation“12zubegegnen.SiesollenalleRechtsunterworfeneninden
Entfaltungsmöglichkeiten ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeu-
gungenundPraxengleichberechtigen, ohne sich selbstmit einerdieserOptio-
nenzuidentifizieren.IndiesemSinneistderStaatalsGrundrechtsstaatineinem
normativenSinne säkular, jedochgeradenicht säkularistisch13.
Gegen ein verbreitetesMissverständnis ist zu betonen: DasRecht auf Reli-
gionsfreiheit schĂĽtztnichtReligionals solche, sonderndieFreiheit von Indivi-
duenimHinblickaufihrereligiösenundweltanschaulichenÜberzeugungenund
entsprechendes individuelles undgemeinschaftlichesHandeln.AlsMenschen-
rechtgiltesnichtnurfürTrägerInneneinerbestimmtenreligiösenÜberzeugung
odereinerbestimmtenNationalität, sondern für jedenMenschen.14DerSchutz
der religiösenFreiheit istnichtandenBürgerstatusgebunden.
3.2 Wasspricht fĂĽrdieReligionsfreiheit alsKompassdemokratischer
Religionspolitik?
VordemHintergrundderKlärungenzuCharakter undGehalt desRechtes auf
ReligionsfreiheitkönnennunArgumenteerörtertwerden,diefüreineandiesem
Freiheitsrecht Maß nehmende Religionspolitik sprechen könnten. Dieser Ar-
11 Bielefeldt,Menschenrechte, S. 76.
12 Bielefeldt,Menschenrechte, S. 77–80.
13 Vgl. Marianne Heimbach-Steins, Gleiche Religionsfreiheit. Status und Stellenwert eines
komplexenmenschenrechtlichenAnspruchs, in: Daniel Gerster (u.a.) (Hg.), Religionspo-
litik heute. Problemfelder undPerspektiven inDeutschland, Freiburg i. Br. 2018b, S. 141–
161.
14 Entsprechendgiltesals Jedermann-GrundrechtaufderEbenedesGrundgesetzes innerhalb
derstaatlichenRechtsordnungfür jedeunterdieserOrdnunglebendePerson–nichtnurfür
BĂĽrgerinnenundBĂĽrger (s.o.).
MarianneHeimbach-Steins286
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik