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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 religiösen Erziehung ihrer Kinder gemäß den eigenen Überzeugungen und –ganzfundamental–dieFreiheit,dasreligiöseBekenntnisbeziehungsweisedie Weltanschauung zu wechseln. Geschützt sind die Freiheit des Individuums, einenGlaubenzuhaben, zubekennenundzupraktizieren (positiveReligions- freiheit),undebensodieFreiheit,keinenGlaubenzuhaben,zubekennenundzu praktizieren(negativeReligionsfreiheit). AlsGarantie-Instanz des „fairen, diskriminierungsfreienUmgangsmit reli- giöser und weltanschaulicher Vielfalt“11 kann der Staat seine Schutzfunktion gegenüber den entsprechendenÜberzeugungen der Individuen nur unter der Bedingungausüben,dass er sichnicht selbst aneinbestimmtes religiösesoder weltanschaulichesBekenntnisbindet.Deshalb sindderStaatundseineOrgane gehalten,denReligionenundWeltanschauungen inderHaltung„respektvoller Nicht-Identifikation“12zubegegnen.SiesollenalleRechtsunterworfeneninden Entfaltungsmöglichkeiten ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeu- gungenundPraxengleichberechtigen, ohne sich selbstmit einerdieserOptio- nenzuidentifizieren.IndiesemSinneistderStaatalsGrundrechtsstaatineinem normativenSinne säkular, jedochgeradenicht säkularistisch13. Gegen ein verbreitetesMissverständnis ist zu betonen: DasRecht auf Reli- gionsfreiheit schütztnichtReligionals solche, sonderndieFreiheit von Indivi- duenimHinblickaufihrereligiösenundweltanschaulichenÜberzeugungenund entsprechendes individuelles undgemeinschaftlichesHandeln.AlsMenschen- rechtgiltesnichtnurfürTrägerInneneinerbestimmtenreligiösenÜberzeugung odereinerbestimmtenNationalität, sondern für jedenMenschen.14DerSchutz der religiösenFreiheit istnichtandenBürgerstatusgebunden. 3.2 Wasspricht fürdieReligionsfreiheit alsKompassdemokratischer Religionspolitik? VordemHintergrundderKlärungenzuCharakter undGehalt desRechtes auf ReligionsfreiheitkönnennunArgumenteerörtertwerden,diefüreineandiesem Freiheitsrecht Maß nehmende Religionspolitik sprechen könnten. Dieser Ar- 11 Bielefeldt,Menschenrechte, S. 76. 12 Bielefeldt,Menschenrechte, S. 77–80. 13 Vgl. Marianne Heimbach-Steins, Gleiche Religionsfreiheit. Status und Stellenwert eines komplexenmenschenrechtlichenAnspruchs, in: Daniel Gerster (u.a.) (Hg.), Religionspo- litik heute. Problemfelder undPerspektiven inDeutschland, Freiburg i. Br. 2018b, S. 141– 161. 14 Entsprechendgiltesals Jedermann-GrundrechtaufderEbenedesGrundgesetzes innerhalb derstaatlichenRechtsordnungfür jedeunterdieserOrdnunglebendePerson–nichtnurfür BürgerinnenundBürger (s.o.). MarianneHeimbach-Steins286 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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