Page - 307 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Image of the Page - 307 -
Text of the Page - 307 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Schutz individualrechtlicherAnsprĂĽche allerMenschen aufKollektive. Religi-
ons- und Weltanschauungsgemeinschaften suchen Wege, wie sie vor ihrem
Glaubens-,Wissens-, Denk- undVerstehenshorizont undmit ihremGlauben,
ihrenĂśberzeugungen, ihren Lehren,Werten undPrinzipien einenZugang zu
denMenschenrechten findenund ihrenBinnendiskurs andieMenschenrechte
anknüpfen können. Sie fragennachMöglichkeiten, ihreReligionundWeltan-
schauungmit denMenschenrechten inEinklang zubringen, diese anzueignen
bzw.alsEigeneszuentdecken–jawiesieallenfallssogareineeigeneBegründung
dafür liefern könnten, dass alleMenschen Trägerinnen und Träger vonMen-
schenrechtensind.
SchlieĂźlich sind die Grenzen dieses Spannungsfeldes zwischen den beiden
PolenderZustimmungunddesEngagements fĂĽrdieMenschenrechteundder
AblehnungderunddesWiderstandsgegendieMenschenrechtenicht identisch
mitdenGrenzenvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften,sondern
verlaufen vielmehr entlang von liberalen und illiberalen Gruppierungen und
Strömungen – binnenreligiös und binnenweltanschaulich sowie religions- und
weltanschauungsĂĽbergreifend.10
2. StaatlicheMenschenrechtspflichten inReligions-und
Weltanschauungsgemeinschaften
Die Ambivalenz von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften gegen-
ĂĽberdenMenschenrechtenrĂĽcktdieFrage indenVordergrund,wases fĂĽrden
liberalenRechtsstaatbedeutet,wenneszuMenschenrechtsverletzungeninbzw.
durch Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften kommen sollte. Men-
schenrechte richtensich ja inersterLinieanStaaten.Primär tragenStaatendie
VerantwortungfĂĽrdieDurchsetzungundRealisierungderMenschenrechte.Die
moralischeBegründungderMenschenrechte und ihrerUniversalität basierend
aufdemPrinzipderVerletzbarkeit11verpflichtetprimär(abernichtalleinig)den
Staat dazu, dieMenschenrechte zu achten und zu respektieren, zu schĂĽtzen,
durchzusetzenund zu realisieren.Denn alleMenschen haben als Trägerinnen
bzw.Träger vonMenschenrechtendenmoralischbegründetenAnspruch, dass
der Staat primär (aber nicht alleinig) ihre Menschenrechte achtet, schützt,
durchsetztundrealisiert.
10 Vgl. JonathanSacks, Swords IntoPlowshares, in: TheWall Street JournalReview,October
3–4/2015,C1-C2,hier:C2.
11 Vgl. PeterG.Kirchschläger,Wie könnenMenschenrechte begründetwerden? Ein für reli-
giöse und säkulareMenschenrechtskonzeptionen anschlussfähigerAnsatz, ReligionsRecht
imDialog15,MĂĽnster2013a.
LiberalerRechtsstaat 307
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik