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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Schutz individualrechtlicherAnsprüche allerMenschen aufKollektive. Religi- ons- und Weltanschauungsgemeinschaften suchen Wege, wie sie vor ihrem Glaubens-,Wissens-, Denk- undVerstehenshorizont undmit ihremGlauben, ihrenÜberzeugungen, ihren Lehren,Werten undPrinzipien einenZugang zu denMenschenrechten findenund ihrenBinnendiskurs andieMenschenrechte anknüpfen können. Sie fragennachMöglichkeiten, ihreReligionundWeltan- schauungmit denMenschenrechten inEinklang zubringen, diese anzueignen bzw.alsEigeneszuentdecken–jawiesieallenfallssogareineeigeneBegründung dafür liefern könnten, dass alleMenschen Trägerinnen und Träger vonMen- schenrechtensind. Schließlich sind die Grenzen dieses Spannungsfeldes zwischen den beiden PolenderZustimmungunddesEngagements fürdieMenschenrechteundder AblehnungderunddesWiderstandsgegendieMenschenrechtenicht identisch mitdenGrenzenvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften,sondern verlaufen vielmehr entlang von liberalen und illiberalen Gruppierungen und Strömungen – binnenreligiös und binnenweltanschaulich sowie religions- und weltanschauungsübergreifend.10 2. StaatlicheMenschenrechtspflichten inReligions-und Weltanschauungsgemeinschaften Die Ambivalenz von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften gegen- überdenMenschenrechtenrücktdieFrage indenVordergrund,wases fürden liberalenRechtsstaatbedeutet,wenneszuMenschenrechtsverletzungeninbzw. durch Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften kommen sollte. Men- schenrechte richtensich ja inersterLinieanStaaten.Primär tragenStaatendie VerantwortungfürdieDurchsetzungundRealisierungderMenschenrechte.Die moralischeBegründungderMenschenrechte und ihrerUniversalität basierend aufdemPrinzipderVerletzbarkeit11verpflichtetprimär(abernichtalleinig)den Staat dazu, dieMenschenrechte zu achten und zu respektieren, zu schützen, durchzusetzenund zu realisieren.Denn alleMenschen haben als Trägerinnen bzw.Träger vonMenschenrechtendenmoralischbegründetenAnspruch, dass der Staat primär (aber nicht alleinig) ihre Menschenrechte achtet, schützt, durchsetztundrealisiert. 10 Vgl. JonathanSacks, Swords IntoPlowshares, in: TheWall Street JournalReview,October 3–4/2015,C1-C2,hier:C2. 11 Vgl. PeterG.Kirchschläger,Wie könnenMenschenrechte begründetwerden? Ein für reli- giöse und säkulareMenschenrechtskonzeptionen anschlussfähigerAnsatz, ReligionsRecht imDialog15,Münster2013a. LiberalerRechtsstaat 307 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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