Seite - 307 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 307 -
Text der Seite - 307 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Schutz individualrechtlicherAnsprüche allerMenschen aufKollektive. Religi-
ons- und Weltanschauungsgemeinschaften suchen Wege, wie sie vor ihrem
Glaubens-,Wissens-, Denk- undVerstehenshorizont undmit ihremGlauben,
ihrenÜberzeugungen, ihren Lehren,Werten undPrinzipien einenZugang zu
denMenschenrechten findenund ihrenBinnendiskurs andieMenschenrechte
anknüpfen können. Sie fragennachMöglichkeiten, ihreReligionundWeltan-
schauungmit denMenschenrechten inEinklang zubringen, diese anzueignen
bzw.alsEigeneszuentdecken–jawiesieallenfallssogareineeigeneBegründung
dafür liefern könnten, dass alleMenschen Trägerinnen und Träger vonMen-
schenrechtensind.
Schließlich sind die Grenzen dieses Spannungsfeldes zwischen den beiden
PolenderZustimmungunddesEngagements fürdieMenschenrechteundder
AblehnungderunddesWiderstandsgegendieMenschenrechtenicht identisch
mitdenGrenzenvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften,sondern
verlaufen vielmehr entlang von liberalen und illiberalen Gruppierungen und
Strömungen – binnenreligiös und binnenweltanschaulich sowie religions- und
weltanschauungsübergreifend.10
2. StaatlicheMenschenrechtspflichten inReligions-und
Weltanschauungsgemeinschaften
Die Ambivalenz von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften gegen-
überdenMenschenrechtenrücktdieFrage indenVordergrund,wases fürden
liberalenRechtsstaatbedeutet,wenneszuMenschenrechtsverletzungeninbzw.
durch Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften kommen sollte. Men-
schenrechte richtensich ja inersterLinieanStaaten.Primär tragenStaatendie
VerantwortungfürdieDurchsetzungundRealisierungderMenschenrechte.Die
moralischeBegründungderMenschenrechte und ihrerUniversalität basierend
aufdemPrinzipderVerletzbarkeit11verpflichtetprimär(abernichtalleinig)den
Staat dazu, dieMenschenrechte zu achten und zu respektieren, zu schützen,
durchzusetzenund zu realisieren.Denn alleMenschen haben als Trägerinnen
bzw.Träger vonMenschenrechtendenmoralischbegründetenAnspruch, dass
der Staat primär (aber nicht alleinig) ihre Menschenrechte achtet, schützt,
durchsetztundrealisiert.
10 Vgl. JonathanSacks, Swords IntoPlowshares, in: TheWall Street JournalReview,October
3–4/2015,C1-C2,hier:C2.
11 Vgl. PeterG.Kirchschläger,Wie könnenMenschenrechte begründetwerden? Ein für reli-
giöse und säkulareMenschenrechtskonzeptionen anschlussfähigerAnsatz, ReligionsRecht
imDialog15,Münster2013a.
LiberalerRechtsstaat 307
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik