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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 WennnunderStaatmoralischbegründetdieMenschenrechte zuachten, zu schützen, durchzusetzenund zu realisierenhat, gilt es imAnschluss daran zu klären, obder Staat dem„nur“ außerhalb oder auch innerhalb vonReligions- undWeltanschauungsgemeinschaften nachkommen muss. Sollten Religions- undWeltanschauungsgemeinschaftenalsnichtstaatlicheAkteureallenfalls ihrer zu den Menschenrechten korrespondierenden moralischen und rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob dann der Staat die Menschenrechte inReligions- undWeltanschauungsgemeinschaften durchset- zenmuss.AufderGrundlagedermoralischenBegründungderMenschenrechte und ihrer Universalität mit demPrinzip der Verletzbarkeit kann festgehalten werden,dassdiemitdenMenschenrechtenkorrespondierendenundmoralisch begründeten Verpflichtungen des Staates auch die Gewährleistung umfassen, dass nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure wie Religions- und Weltan- schauungsgemeinschaften dieMenschenrechte achten, schützen, durchsetzen und zu ihrer Realisierung beitragen. „The human rights treaties all place the primaryresponsibility forcomplianceonstatesandrelyonstatestoregulatethe behaviorofnon-stateactors.“16DennalleMenschenhabenalsTrägerinnenbzw. Träger von Menschenrechten überall und immer den Anspruch, dass ihre Menschenrechte geachtet, geschützt, durchgesetzt und realisiert werden – in- nerhalbundaußerhalbvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften.Es obliegt dem Staat, Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften als nicht- staatlicheAkteure in ihrenBeiträgen zuDemokratie, Friedensordnung, Recht undGerechtigkeit17 zu fördern, gleichzeitig aber auchderenAchtungundRe- spekt durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sicherzustellen. „DieReligionsgemeinschaften sindKräfte, die diese rechtstaatlichenElemente zumTeil positivmitgestalten, zumTeil aber auch strapazieren“18, geradewenn manbeiLetztereman illiberaleKräfteundGruppen inReligions-undWeltan- schauungsgemeinschaftendenkt. Wenn nun aber die Staaten sicherstellen müssen, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihrer Verantwortung nachkommen und die Menschenrechte achten, schützen und zu ihrer Realisierung beitragen, dann umfasst dies indirekt rechtliche Verpflichtungen für Religions- undWeltan- schauungsgemeinschaften. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 16 CharlesBeitz,The IdeaofHumanRights,Oxford2009,S. 124. 17 Vgl. Adrian Loretan,ÜberpositiveGerechtigkeitskriterien sindunentbehrlich! Rechtsphi- losophischeÜberlegungen,in:PaulRichli(Hg.),WobleibtdieGerechtigkeit?Antwortenaus Theologie,PhilosophieundRechtswissenschaft,Zürich2005,S. 39–66. 18 FelixHafner /GeorgGremmelspacher, Beziehungen zwischenStaat undReligionsgemein- schafteninderSchweiz,in:DeniseBuser(u.a.)(Hg.),Menschenrechtekonkret–Integration imAlltag, Referate des 2. BaslerMenschenrechtssymposions undweitere Beiträge, Basel 2005,S. 67–86,hier: S. 85. PeterG.Kirchschläger310 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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