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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
ImBlick auf die Religionsfreiheit inÖsterreich ist vor allemdie komplexe
Entwicklung der staatlichen Anerkennung der insgesamt 80.000 Aleviten ge-
nauer zuuntersuchen.DieseEntwicklung ist einerseits vonder unterdenAle-
viten vorherrschenden Spannungbezüglich ihrerNähe oder Ferne zum Islam
bestimmt und andererseits auch vom österreichischen Islamgesetz, das die
Anerkennung imVergleichbeispielsweise zuDeutschlanddeutlich erschwerte.
Uneinigkeiten zwischendenverschiedenenStrömungen führtendazu, dass ab
2009 drei unterschiedliche Anträge umAnerkennung als Bekenntnisgemein-
schaft an den österreichischen Staat gestellt wurden. Ursprünglichwurde in-
nerhalb des Dachverbands der „Föderation der Aleviten-GemeindenÖster-
reich“ an einem gemeinsamenAntrag gearbeitet. Dann aber schärte der Kul-
turverein der Aleviten inWien aus und stellte noch zwei Wochen vor dem
DachverbanddenAntrag, als „IslamischAlevitischeReligionsgesellschaft“ an-
erkannt zu werden. Der Dachverband hingegen wollte sich nicht als Teil des
Islamsverstehenund stellte denAntrag aufAnerkennungals „AlevitischeRe-
ligionsgesellschaft“. SchließlichgabesauchnocheinenAntragderkurdischen
Aleviten, die besonders vorislamischeTraditionenwie z.B. denZoroastrismus
betonten.
DerAntragder„IslamischAlevitischenReligionsgesellschaft“ scheiterte zu-
erst amEinspruchder IslamischeGlaubensgemeinschaft (IGGiÖ), derderAn-
tragzurStellungnahmevonderstaatlichenBehördevorgelegtwurde.DieIGGiÖ
argumentierte, dass es sich beimAlevitentumumeine dem Islam theologisch
entgegenstehendeReligionhandle.DerAntragwurdedaraufhinabgelehnt,weil
nachstaatlicherAuffassungalleislamischenGruppendemIslamgesetzvon1912
zuzuordnen seien.Mit einemEntscheid desVerfassungsgerichtshof vom1.12.
2010 wurde diese Entscheidung aber unter Verweis auf die Religionsfreiheit
aufgehoben, weil „die religionsrechtliche Statuierung einer weiteren sich als
,islamisch‘ verstehenden Religionsgemeinschaft neben der nach dem Islam-
gesetz konstituierten IGGiÖ“ zulässig sei.27 Daraufhin wurde die „Islamisch
Alevitische Religionsgesellschaft“ am 16.12.2010 als Bekenntnisgemeinschaft
anerkannt. Am 22.Mai 2013 erfolgte schließlich auch die Anerkennung der
Islamischen Aleviten als gesetzliche Religionsgesellschaft. Das Kultusamt ge-
nehmigte am 5.11.2015 außerdem eine Namensänderung in „Alevitische
Glaubensgemeinschaft inÖsterreich (ALEVI)“. Damit fiel einerseitsmit dem
Wort „islamisch“genau jenesWortweg, dasdie Spaltung imDachverbandur-
sprünglich verursacht hatte. Andererseits wurde dadurch aber eineGenehmi-
27 RichardPotz,DasIslamgesetz1912–eineösterreichischeBesonderheit, in:SIAK-Journal–
Zeitschrift fürPolizeiwissenschaftundpolizeilichePraxis1/2013,S. 45–54,hier: S. 52.
Religionsfreiheit inÖsterreich:EinkritischerBlick 353
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik