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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 ImBlick auf die Religionsfreiheit inÖsterreich ist vor allemdie komplexe Entwicklung der staatlichen Anerkennung der insgesamt 80.000 Aleviten ge- nauer zuuntersuchen.DieseEntwicklung ist einerseits vonder unterdenAle- viten vorherrschenden Spannungbezüglich ihrerNähe oder Ferne zum Islam bestimmt und andererseits auch vom österreichischen Islamgesetz, das die Anerkennung imVergleichbeispielsweise zuDeutschlanddeutlich erschwerte. Uneinigkeiten zwischendenverschiedenenStrömungen führtendazu, dass ab 2009 drei unterschiedliche Anträge umAnerkennung als Bekenntnisgemein- schaft an den österreichischen Staat gestellt wurden. Ursprünglichwurde in- nerhalb des Dachverbands der „Föderation der Aleviten-GemeindenÖster- reich“ an einem gemeinsamenAntrag gearbeitet. Dann aber schärte der Kul- turverein der Aleviten inWien aus und stellte noch zwei Wochen vor dem DachverbanddenAntrag, als „IslamischAlevitischeReligionsgesellschaft“ an- erkannt zu werden. Der Dachverband hingegen wollte sich nicht als Teil des Islamsverstehenund stellte denAntrag aufAnerkennungals „AlevitischeRe- ligionsgesellschaft“. SchließlichgabesauchnocheinenAntragderkurdischen Aleviten, die besonders vorislamischeTraditionenwie z.B. denZoroastrismus betonten. DerAntragder„IslamischAlevitischenReligionsgesellschaft“ scheiterte zu- erst amEinspruchder IslamischeGlaubensgemeinschaft (IGGiÖ), derderAn- tragzurStellungnahmevonderstaatlichenBehördevorgelegtwurde.DieIGGiÖ argumentierte, dass es sich beimAlevitentumumeine dem Islam theologisch entgegenstehendeReligionhandle.DerAntragwurdedaraufhinabgelehnt,weil nachstaatlicherAuffassungalleislamischenGruppendemIslamgesetzvon1912 zuzuordnen seien.Mit einemEntscheid desVerfassungsgerichtshof vom1.12. 2010 wurde diese Entscheidung aber unter Verweis auf die Religionsfreiheit aufgehoben, weil „die religionsrechtliche Statuierung einer weiteren sich als ,islamisch‘ verstehenden Religionsgemeinschaft neben der nach dem Islam- gesetz konstituierten IGGiÖ“ zulässig sei.27 Daraufhin wurde die „Islamisch Alevitische Religionsgesellschaft“ am 16.12.2010 als Bekenntnisgemeinschaft anerkannt. Am 22.Mai 2013 erfolgte schließlich auch die Anerkennung der Islamischen Aleviten als gesetzliche Religionsgesellschaft. Das Kultusamt ge- nehmigte am 5.11.2015 außerdem eine Namensänderung in „Alevitische Glaubensgemeinschaft inÖsterreich (ALEVI)“. Damit fiel einerseitsmit dem Wort „islamisch“genau jenesWortweg, dasdie Spaltung imDachverbandur- sprünglich verursacht hatte. Andererseits wurde dadurch aber eineGenehmi- 27 RichardPotz,DasIslamgesetz1912–eineösterreichischeBesonderheit, in:SIAK-Journal– Zeitschrift fürPolizeiwissenschaftundpolizeilichePraxis1/2013,S. 45–54,hier: S. 52. Religionsfreiheit inÖsterreich:EinkritischerBlick 353 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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