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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
gungdesAntragsdesDachverbandesnochzusätzlicherschwert.28Diegesetzli-
cheAnerkennung ermöglicht es, dass die IslamischenAlevitennun sowie die
anderen anerkanntenKirchenundReligionsgesellschaftenReligionsunterricht
anöffentlichenSchulenerteilen.
Auchdie kurdischenAleviten erreichten2013 alsAlt-AlevitischeGlaubens-
gemeinschaft inĂ–sterreichdieAnerkennungalsBekenntnisgemeinschaft.Ab-
gelehntwurdehingegen am11.Mai 2015derAntrag der „FöderationderAle-
viten Gemeinden inÖsterreich“ (AABF). Diese Ablehnung erfolgte unter Be-
rufung auf das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen
Bekenntnisgemeinschaften (BekGG §5Abs. 2), wonach sowohl der Name der
Religionsgemeinschaft als auch deren Lehre sich nicht genĂĽgend von bereits
anerkannten Religionsgesellschaften unterscheiden wĂĽrde. Hier kam jenes
AusschlieĂźlichkeitsprinzip zur Anwendung, das der Verfassungsgerichtshof
2010 imBlickaufden Islameigentlich schonzurĂĽckgewiesenhatte.29Damit ist
eine rechtlich bedenkliche Privilegierung der anerkanntenAlevitischenGlau-
bensgemeinschaft gegeben.Wenn der religionspolitische Hintergrund in der
Türkeimitbedachtwird,hatsichhierderösterreichischeStaatzugunsten jener
Strömung entschieden, die sich der türkischen Re-Islamisierung gegenüber
stärkeröffneteundjeneGruppezurückgewiesen,dieaufgrundderlangjährigen
UnterdrĂĽckungundNichtanerkennungsichgegenĂĽbereinerEinbindung in is-
lamischeStrukturenverweigerte.AusderSichtderReligionsfreiheitwardaseine
sehr bedenkliche Entscheidung. Aufgrundder durchaus problematischenTat-
sache, dass das neue Islamgesetz von 2015 auch die Islamische Alevitische
Glaubensgemeinschaftmiteinbezieht (§16–17) und gemäß §31Abs. 3 Vereine
aufzulösen sind,die sichnichtdenErfordernissendesGesetzes anpassen, sind
die Vereine der „Föderation der AlevitenGemeinden inÖsterreich“ in ihrem
Bestand und religiösen Aktivitäten bedroht. Konkret liegt mir ein Brief des
Kultusamtes imösterreichischenBundeskanzleramt vomOktober 2018vor, in
demeineralevitischenGemeindeinTirolvorgeschriebenwird,„dieVerbreitung
der religiösenLehrederAlevitischenGlaubensgemeinschaft“undalleweiteren
religiösen Aktivitäten sofort zu unterlassen. Zu Recht haben die beiden Gut-
achterundReligionsrechtsexpertenRichardPotzundBrigitte Schinkele schon
2016 fĂĽrdieAABFbetont,
„dass der Versuch, die AABF unter die Schirmherrschaft der IAGÖ bzw. ALEVI zu
assimilieren, in einem eindeutigen Widerspruch zur österreichischen Verfassung
(Art. 2StGG,Art. 7B-VG)undzurEuropäischenMenschenrechtskonvention(Art. 9)
28 Stefan Hammer, Die Aleviten im österreichischen Religionsrecht – ein Kampf umAner-
kennung. Der schwere Abschied vom Ausschließlichkeitsgrundsatz, in: öarr 65/1/2018,
S. 1–17,hier: S. 10f.
29 Hammer,Aleviten,S. 4.
WolfgangPalaver354
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik